Autor Thema: Fragen zur Verbeamtung, Probezeit etc.  (Read 870 times)

Christian1980

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Fragen zur Verbeamtung, Probezeit etc.
« am: 10.06.2025 22:26 »
Mein Arbeitgeber bietet momentan die Möglichkeit, einer Verbeamtung von Mitarbeitern. Da ich in wenigen Monaten bereits 45 Jahre werde und ich nur im mittleren nichttechnischen Dienst (A6) verbeamtet werden könnte, stelle ich mir die Frage, ob eine Verbeamtung in meinem Alter noch Sinn macht, auch im Hinblick auf die wahrscheinlich geringere Pension, aufgrund von geringerer Dienstzeit (wenn ich 67 werde, würden es dann nur 22 Jahre sein.

Die zuständige Sachbearbeiterin sagte mir, man könne die 3 jährige Probezeit verkürzen, man könne auch in der Besoldungsstufe höher eingruppiert werden, wenn man bereits 1,5 Jahre in dieser Gruppe sei. Bin seit 8 Monaten dort in einer E5 Stelle in Stufe 4 beschäftigt (Mittlerer Dienst) und war vorher 9 Jahre und 7 Monate bei einem Bundesland in vergleichbarer Tätigkeit beschäftigt, jedoch nur im einfachen Dienst (E3 Stufe 5)

Habe keine gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Vorerkrankungen.

Auf meine Nachfrage, ob man mir bereits vor der Antragstellung Auskunft darüber geben kann, wie lange die Probezeit dauern würde, bekam ich heute nur die Aussage: Ich solle erst einen Antrag stellen, dann könnte man alles weitere prüfen.  Kann ich den Antrag noch zurückziehen, sofern mir die Art und Weise wie ich verbeamtet werde, nicht passen sollte, oder ist mit der Genehmigung schon mein unbefristetes Angestelltenverhältnis futsch? 

Stimmt es, wenn man sich gesetzlich weiter krankenversichert, die Beihilfe des Staates entfällt?
Kann ich auch weiterhin Beitrage in die VBL entrichten und wie verhält es sich mit meiner gesetzlichen Rente, kommt die oben drauf, oder wird einer der beiden dann gekürzt?

Wie gesagt ich bin hin- und hergerissen, einerseits würde es mich reizen, andererseits habe ich aber Angst einen riesigen Fehler zu machen.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,871
Antw:Fragen zur Verbeamtung, Probezeit etc.
« Antwort #1 am: 11.06.2025 06:19 »
Du musst es ausrechnen. Der Bund bietet m.W. keine pauschale Beihilfe an. D.h. Du musst Dich privat versichern oder Arbeitnehmer- und Arbeitgeber beiträge in der GKV beide selbst bezahlen. Wenn Du in der GKV bleibst, wird Beihilfe nur nachrangig gewährt. Hier und da zahlt die Beihilfe, wo die GKV nicht zahlt, z.B. bei der Brille.

Die Beiträge zur PKV werden aufgrund deines Alters vergleichsweise hoch sein, mit 450 Euro solltest Du rechnen. Für die GKV kannst Du es selbst ausrechnen. Die Prozentsatz kannst Du auf der Webseite der GKV nachsehen.

Rente, VBL und Pension werden nebeneinander gewährt, so lange bis der maximale Ruhegehaltsatz erreicht ist. Gekürzt wird die Pension, wenn der maximale Ruhegehaltsatz erreicht wird. VBL wird als Beamter nicht weiter geführt.

Auf die Probezeit wird man die 8 Monate in derzeitigen Job anrechnen können. Darüber hinaus ist es Good Will.

Solange Du die Ernennungsurkunde nicht annimmst, bleibst Du Tarifbeschäftigter.

kimonbon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 42
Antw:Fragen zur Verbeamtung, Probezeit etc.
« Antwort #2 am: 11.06.2025 08:52 »
Ich würde es mit deiner kleinen Eingruppierung E5/6 machen. Die Mindestpension (die dir nach fünf Jahren als Beamtin zusteht) von ca. 2000€ brutto monatlich aktuell ist doch jetzt schon höher als es deine Rente jemals sein  wird hahahaaaa. Ich würde die fünf Jahre aussitzen als Beamtin, dann auf krank machen und mit der Mindestpension dir ein gutes Leben machen. PKV Beiträge hin oder her du kannst ja neben der Mindestpension der Beamtin auch nebenher noch etwas machen und dazu verdienen. Meine Meinung. 

Nautiker1970

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 116
Antw:Fragen zur Verbeamtung, Probezeit etc.
« Antwort #3 am: 16.06.2025 16:41 »
Die Verbeamtung lohnt sich aus meiner Sicht auf jeden Fall. Mindestpensionsanspruch bereits nach fünf Jahren, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall nicht nur sechs Wochen, sondern solange, bis es ggf. zu einer krankheitsbedingten Frühpensionierung käme.

In Sachen private Krankenversicherung gilt es genau zu schauen, welcher Anbieter die besten Konditionen bietet. (Aber Achtung: Bei den Gesundheitsfragen (die großen Einfluss auf die anfänglich festgesetzte Beitragshöhe haben) bitte wirklich nichts verschweigen. Die PKV forscht später genau nach, wenn sie die ersten hohen Rechnungen begleichen muss. Wenn dann eine "Altlast" zu Tage tritt, kann der Versicherungsvertrag von der PKV gekündigt werden oder es werden hohe Prämienzuschläge fällig.)

Falls der PKV-Beitrag für die Standard-Absicherung (= echter Privatpatient) zu hoch ausfällt, kann man auch die leistungsmäßig sehr abgespeckte PKV-Basis-Absicherung wählen. Die Ärzte bekommen dann aber nur GKV-Honroare, und werden wenig begeistert sein...

Verbeamtung ist im Übrigen auch bzgl. Angehörige eine bessere Wahl (jedenfalls noch...) So gibt es Zuschläge für die Kinder und für den Ehepartner. Allerdings kommt hier dann wieder das Thema Krankenversicherung ins Spiel. Zwar bekommen Kinder (und der ggf. nicht selbst versicherte Partner) Beihilfe (als "Ersatz" für die nicht vorhandene Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung von Angehörigen), müssen aber im Übrigen dann aus eigener Tasche auch privat ergänzt versichert werden (Kinder Privatanteil 20 Prozent, macht etwa 45 Euro pro Monat; Ehefrau: 30 Prozent, macht je nach Alter und Gesundheitszustand schnell mal 350 Euro. Im Ruhestand gibt es übrigens für beide Partner 70 Prozent Beihilfe (noch), dadurch wird der PKV-Anteil halbwegs moderat bleiben.

(Wenn Du verheiratet bist, Kinder hast und Deine Partnerin genauso viel bzw. mehr verdient als Du, können die Kinder aber bei ihr gesetzlich mitversichert bleiben. Diese zusätzlichen Kosten würden dann also wegfallen.)

Zu erwähnen ist noch, dass die eigene Beihilfe nicht 50, sondern 70 Prozent beträgt, wenn/solange man mindestens zwei Kinder im Familienzuschlag hat. Das mindert dementsprechend dann auch den eigenen PKV-Beitrag.
« Last Edit: 16.06.2025 16:55 von Nautiker1970 »