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Stufenlaufzeiten anerkennen Ev.Kita

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MoinMoin:

--- Zitat von: Nanunana am 04.06.2025 21:37 ---Guten Abend,

leider kann Google mir nicht weiterhelfen, aber vielleicht wird mir hier geholfen. Ich wäre sehr dankbar für Infos.

Ich bin seit vielen Jahren Erzieherin in einer Ev. Kita.

Dort habe ich schon seit mehreren Jahren die Stufe 5.

Nun, sind wir vor einiger Zeit umgezogen. In einem anderen Gebiet / Region. Befinde mich in Elternzeit und habe nun vor eine Stelle anzutreten, auch Ev. Kita. Allerdings wird mir meine Erfahrung nicht angerechnet.


Darf das? Darf jeder Träger seine eigenen Entscheidungen treffen?  :o
--- End quote ---
Er müsste nur Stufe 3 anereknnen, wenn einschlägige berufserfahrung vorliegt, also ja er darf das.

--- Zitat ---Es handelt sich um Tvöd Sue 8a Stufe 5 Zusatzversorgung KZVK


Ist ja irgendwie sehr motivierend, so wieder einzusteigen  ::)

--- End quote ---
Wenn du so ungeschickt bist nicht dein Gehalt zu verhandeln, dann darfst du dich nicht wundern, dass der Ag dir keine Geschenke macht.

Also dem AG sagen, gibt mir Stufe 5 oder ich such mir einen der mir Stufe 5 gibt.
ist ja nicht so, dass er der einzige AG in der Region ist, oder?

Vanios:
Falsches Thema - Beitrag gelöscht

Nanunana:
Danke, für die vielen Auskünfte. Sehr nett !

Einiges ist schon passiert, aber mehr als Stufe 4 ist nicht drin.

Dazu auch noch unbefristet.

Bemühungen sind natürlich gelaufen und Nachweise erbracht. Ist ja klar, dass mir niemand was schenken will . (@ MOinmoin)

Obwohl? Ist es nicht einfach legitim und hat nicht jeder ein Recht auf seine Erfahrungsstufe? Ich finde schon ! Ich bin 14 Jahre beim gleichen Träger.

Meine Frage ist ja auch , ob es üblich ist das, obwohl die Diakonie unser übergeordneter Arbeitgeber aller ev. Träger ist, trotzdem einfach eigene Verträge machen kann. Ich dachte immer Ev. Träger =Ev. Träger und das es so übernommen werden kann.

MoinMoin:
Ok, welche Entscheidungen der Träger machen darf kann ich nicht beurteilen.

Aber tariflich ist es so, wenn es ein neuer Arbeitsvertrag mit einem neuen AG ist, dann muss er nicht mehr als Stufe 3 anerkennen und kann [tariflich via §16.2(a)] dir Zeiten der beruflichen Tätigkeiten anerkennen.
Wenn du  vorher Stufe 5 hattest, dann fordere Stufe 5 und unterschreibe keinen Vertrag wo weniger drin steht, dass hast du selbst in der Hand.
Das Recht es zu fordern hast du, dass Recht mehr als Stufe 3 zu bekommen nicht.

DiVO:

--- Zitat von: Nanunana am 05.06.2025 17:02 ---Danke, für die vielen Auskünfte. Sehr nett !

Einiges ist schon passiert, aber mehr als Stufe 4 ist nicht drin.

Dazu auch noch unbefristet.

Bemühungen sind natürlich gelaufen und Nachweise erbracht. Ist ja klar, dass mir niemand was schenken will . (@ MOinmoin)

Obwohl? Ist es nicht einfach legitim und hat nicht jeder ein Recht auf seine Erfahrungsstufe? Ich finde schon ! Ich bin 14 Jahre beim gleichen Träger.

Meine Frage ist ja auch , ob es üblich ist das, obwohl die Diakonie unser übergeordneter Arbeitgeber aller ev. Träger ist, trotzdem einfach eigene Verträge machen kann. Ich dachte immer Ev. Träger =Ev. Träger und das es so übernommen werden kann.

--- End quote ---

Die Diakonie ist an sich komplett eigenständig und hat mit der verfassten Kirche erstmal nichts zu tun - auch wenn sie ebenfalls grundsätzlich evangelisch ist. Die einzelnen Diakonien sind eigenstänige Arbeitgeber und oftmals als Verein organisiert. Daher gibt es nicht die Diakonie als großes Ganzes, sondern viele kleine komplett selbstänige und voneinander unabhängige Diakonien.

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