@Tagelöhner : im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass man als Arbeitnehmer alles hinnehmen muss. Ich habe über ein Jahr gebittelt und gebettelt und habe nur Verweigerungshaltung erfahren. Ich bin nicht länger bereit, das hinzunehmen und vertraue auf unser Rechtssystem.
@Faunus: auch wenn es hier anders klingt versuche ich genau das. Sachlich bleiben, schriftliche Bitten äußern, freundlich bleiben, im Job korrekt verhalten. In meinem Fall ist es ein erfahrener aber sehr unnachgiebiger Beamter, der bisher mit seiner Verweigerungshaltung immer gut gefahren ist. Aber auch das Gericht meidet wie der Teufel das Weihwasser.
@clarion: ich habe begründet, dass ich unter den vorliegenden Voraussetzungen (weil meiner Ansicht nach rechtswidrig) verweigere, unter anderen (rechtskonformen) Umständen aber bereit bin, der Weisung nachzukommen.
@itseme: Ich habe sowohl GDB als auch Gleichstellung. Dies ist auch bekannt. SBV gibt es nicht, Personalrat ist kaum geschult, unerfahren und wahrscheinlich eher pro Arbeitgeber. Integrationsamt und DRV habe ich im Rahmen des BEM ins Boot geholt.
@TVOEDAnwender : bei dem AG werd ich nix mehr. Deshalb werde ich auch die Entfernung nicht einfordern sondern lediglich eine eigene Stellungnahme einbringen.