Autor Thema: Entgeltumwandlung / VL TV-V  (Read 1201 times)

DrHeisenberg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Entgeltumwandlung / VL TV-V
« am: 05.06.2025 14:03 »
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem neu im TV-V (und im öD generell  ;)). Bei meinem bisherigen Arbeitgeber liefern die VL "ganz normal" auf einen Bausparer bzw. die Tilgung meines Hauskredits.

Jetzt im TV-V möchte ich gerne die Entgeltumwandlung i.h.v. 63€ (13€ AN,50€ AG) mitnehmen. Was mir nicht ganz klar ist (und unsere Personalabteilung auch nicht konkret beantworten konnte): Kann ich diese einfach weiterhin auf den Bausparer laufen lassen, oder muss ich zwingend irgendeine Form / Neuvertrag von Altersvorsorge (Personalabteilung verweist auf Anbieter XY) nutzen ?

Besten Dank für eure Erfahrungswerte!


SprunkiRetake

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Entgeltumwandlung / VL TV-V
« Antwort #1 am: 06.06.2025 03:19 »
hallo, ich bin ein Neuling und möchte hier sein, um von den Erfahrungen aller zu lernen. Die Informationen sind für mich sehr hilfreich. Ich danke Ihnen für Ihre positiven Aktivitäten!

Cico1901

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Entgeltumwandlung / VL TV-V
« Antwort #2 am: 06.06.2025 07:37 »
Theoretisch ist man da nicht frei, würde ich sagen.

In §17 (2) TV-V steht der Verweis auf § 4 Satz 2 Buchst. c TV-EUmw/VKA. Wenn ich in diesen Tarifvertrag schaue, steht dort in §6:

"Die Entgeltumwandlung im Rahmen der durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vorgesehenen Durchführungswege ist vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 bei öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen durchzuführen."

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,400
Antw:Entgeltumwandlung / VL TV-V
« Antwort #3 am: 10.06.2025 14:33 »
Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem neu im TV-V (und im öD generell  ;)). Bei meinem bisherigen Arbeitgeber liefern die VL "ganz normal" auf einen Bausparer bzw. die Tilgung meines Hauskredits.

Jetzt im TV-V möchte ich gerne die Entgeltumwandlung i.h.v. 63€ (13€ AN,50€ AG) mitnehmen. Was mir nicht ganz klar ist (und unsere Personalabteilung auch nicht konkret beantworten konnte): Kann ich diese einfach weiterhin auf den Bausparer laufen lassen, oder muss ich zwingend irgendeine Form / Neuvertrag von Altersvorsorge (Personalabteilung verweist auf Anbieter XY) nutzen ?

Besten Dank für eure Erfahrungswerte!

Das besondere "Leckerlie" (Aufstockung der VL auf 50 Euro, wenn du 13 Euro selbst zahlst), gibt es halt nur, wenn du es für die Altersversorgung nutzt.
Wenn du die VL für Bausparen, Fondssparen etc. nutzen willst, bekommst du nur die 6,65 Euro.

Soweit ich weiß, ist eine Entgeltumwandlung nur für Altersversorge nutzbar (beispielsweise VBL extra) und für Fahrradleasing.

Aus Arbeitgebersicht (gut ist im TV-V immer etwas anders als im TVöD) ist der Hintergrund, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung schön sparen kann. Die 63 Euro (50 + 13) unterliegen nicht den Sozialabgaben (also spart auch der Arbeitgeber). Der TVöD VKA ist dann auch noch so gewieft und steckt sich diese Ersparnisse selbst ein anstatt sie in die Altersversorgung zu packen (wie es gesetzlich geregelt ist....), aber die VKA beruft sich auf die Dispositivität des Tarifvertrags und hat gerichtlich auch Recht bekommen....
Finde sowas aber echt immer geil, wenn Gesetze erlassen werden (zur Besserstellung von Arbeitnehmern) und die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind die ersten, die sich dann drum rum winden wollen.