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Wiedereingliederungsplan und so...
Ich glaube du hast dich mit dem Thema BEM noch nicht wirklich beschäftigt. Eine Wiedereingliederung kann eine Maßnahme bei einem BEM sein, muss es aber nicht. Als erstes "klärt der Arbeitgeber [...] wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann."
Als erstes ist der Arbeitgeber an der Reihe, nicht die Krankenkasse. Eine Wiedereingliederung kann eine Maßnahme im Rahmen des BEM, muss aber nicht. Hier einige Beispiele, bei denen ein Wiedereingliederungsplan nichts bringt, da er das grundsätzliche Problem nicht löst:
- Büromitarbeiter ist regelmäßig arbeitsunfähig wegen Rückenbeschwerden, versursacht durch zu niedrigen Bürotisch und falschen Stuhl
- Mensamitarbeiterin ist regelmäßig arbeitsunfähig, da sie auf Grund des Lärms in der Küche Migräne bekommt
- Kita-Mitarbeiterin ist regelmäßig arbeitsunfähig, da sie vom Hochheben der Kinder auf die Wickelkommode Rückenschmerzen hat, die durch das Sitzen auf den niedrigen Stühlen beim Spielen mehr werden
Bei diesen Fällen kannst du einen noch so tollen Wiedereingliederungsplan von der Krankenkasse erarbeiten lassen, sobald der Beschäftigte wieder normal da ist, sind die Beschwerden wieder da und du hast nichts gewonnen. Jede Arbeitsunfähigkeit hat eine individuelle Ursache und muss dementsprechend individuell betrachtet werden.