Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
Angelsaxe:
Wenn sich die beiden Arbeitgeber miteinander verständigen würden - warum und wie auch immer - dass dein Urlaub übernommen wird... okay.
Aber von dir aus verzichten? Nein. Das wäre ja völliger Unfug. Es ist nett, dass dir der Aufhebungsvertrag ermöglicht wurde, aber im Grunde wärst du doch gerne geblieben.
MoinMoin:
Also ich habe solche Deals durchaus schon gemacht bei AG-Wechsel, aber da waren es AGs, die miteinander verwoben waren.
Ansonsten warum sollte ein "wildfremder" Ag so etwas machen?
Theoretisch hättest du ja auch schon deine 30 Tage genommen haben können und dann wäre es umgekehrt, der neue AG freut sich dann, dass du keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch in diesem Jahr hättest.
Allerding, kannst beim neuem AG fragen und dann deinem altem AG sagen, dass sie es abgelehnt haben.
Also einfach den Urlaub einreichen und/oder sich den Resturlaub dann auszahlen lassen, wenn er nicht genehmigt wird. (Habe ich auch schon mal gemacht)
Faunus:
Man kann schon miteinander reden, aber ... hmmm...
Ist das Dein Fachvorgesetzter oder der disziplinarische Vorgesetzte, der hier den Druck macht und wer entscheidet tatsächlich über den Auflösungsvertrag? Ich würde mich wundern, wenn eine Personalabteilung solche Bedingungne stellt ???
Ist die neue Stelle für Dich eine Verbesserung?
Willst Du Deinen Resturlaub vom jetzigen AG eigentlich komplett nehmen?
FearOfTheDuck:
Hier hat sich der AG augenscheinlich verzockt. Erst will er dich schneller loswerden und dann nicht die Konsequenzen tragen. Ich würde ihn hier Pech gehabt haben lassen.
Wie lange war eigentlich deine Kündigungsfrist?
maja:
--- Zitat von: Faunus am 06.06.2025 19:35 ---Man kann schon miteinander reden, aber ... hmmm...
Ist das Dein Fachvorgesetzter oder der disziplinarische Vorgesetzte, der hier den Druck macht und wer entscheidet tatsächlich über den Auflösungsvertrag? Ich würde mich wundern, wenn eine Personalabteilung solche Bedingungne stellt ???
Ist die neue Stelle für Dich eine Verbesserung?
Willst Du Deinen Resturlaub vom jetzigen AG eigentlich komplett nehmen?
--- End quote ---
Es ist mein Fachvorgesetzter, der mir ins Gewissen redet mit der Aussage, es wäre "fair" von mir, auf einen Teil meiner Urlaubstage zu verzichten. Er meint auch, im öffentlichen Dienst sei es doch oft möglich, den Resturlaub mitzunehmen oder ihn vom neuen Arbeitgeber anrechnen zu lassen.
Den Aufhebungsvertrag hingegen unterschreibt mein disziplinarischer Vorgesetzter, dessen Meinung zu dem Thema ich aber nicht kenne. Ich weiß auch nicht, inwieweit sich die Beteiligten intern ohne mein Wissen dazu austauschen oder abstimmen.
Dem Aufhebungsvertrag wurde zwar bereits einvernehmlich zugestimmt, aber formal ist er noch nicht vollständig abgeschlossen, weil ihn die Personalabteilung gerade umsetzt. Von der Personalabteilung werde aber keine Bedingungen hinsichtlich eines Urlaubsverzichts gestellt.
Die neue Stelle ist für mich eine klare Verbesserung sowohl was die Tätigkeit angeht als auch die Bezahlung/Eingruppierung. Ich werde meinen Resturlaub nehmen, auch weil mich viele Rückmeldungen hier von Euch zu meiner Situation darin bestärken. Es wäre mir zudem unangenehm, beim neuen Arbeitgeber nach einer Urlaubsübertragung zu fragen.
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