Autor Thema: Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz  (Read 1494 times)

gika

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Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
« am: 07.06.2025 13:56 »
Hallo,

ich war bzw. bin noch seit einem Jahr aufgrund einer schweren Erkrankung noch krank. Ich werde bald mit der Wiedereingliederung beginnen.

Erst vor Kurzem wurde eine neue Kollegin eingestellt, die die Aufgaben der anderen Kollegin peu a peu übernehmen soll. Die andere Kollegin hat in meiner Abwesenheit hauptsächlich meine Aufgaben erledigt und die eigenen, die weniger Prio hatten halt sekundär.

Nun hat man die neue Kollegin erst einmal für ein Jahr eingestellt. Ist absolute Quereinsteigerin und beginnt bei Null.

Jetzt komme ich halt bald wieder und habe schon mal im Hause Hallo gesagt und da saß die neue Kollegin an meinem Platz gegenüber der anderen Kollegin.

Meine ganzen Sachen wurden in Kisten gepackt und die neue Kollegin hat sich den Arbeitsplatz für sich eingerichtet.

Als die Stelle ausgeschrieben wurde, es zu Vorstellungsgesprächen kam und schließlich zur Einstellung war noch nicht klar, was mit mir ist und wird wegen Rückkehr usw.

Mein Arbeitsplatz ist jetzt der Arbeitsplatz der neuen Kollegin und es wurde so begründet, dass 1. nicht absehbar war, was mit mir ist, 2. es bzgl. der Einarbeitung der neuen Kollegin deutlich mehr Sinn macht, wenn die neue Kollegin direkt gegenüber der anderen Kollegin sitzt und nicht jedes Mal zum Hörer greifen oder einmal den Flur rauf- und runterlaufen muss, wenn sie Fragen hat und 3. ich eben nicht eingearbeitet werden muss und alleine sitzen kann.

Ich soll jetzt zusammen in einem Büro mit den Azubis sitzen und mich dort einrichten.

Ich möchte aber sehr gerne an meinen alten Arbeitsplatz wieder zurück.

Habe ich da irgendwelche Rechte oder welche Gründe könnte ich anführen, um da wieder zu sitzen?

Immerhin bin ich stellvertretender Abteilungsleiter, der im Nachbarbüro des Abteilungsleiters saß.

Und die andere Kollegin saß vorher mir gegenüber. Und die ist auf meinen Posten heiß, zumal ich bereits in max. 3 Jahren in Rente gehe.

Darf man mich einfach so umsetzen?

Dankeschön.

GLG

McOldie

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Antw:Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
« Antwort #1 am: 07.06.2025 15:27 »
Wenn sich nur der Ort deines Arbeitsplatzes betroffen ist, darf der arbeitgeber dies im Rahmen seines Organisationsrechtes. Ob eine derartige Aktion sinnvoll ist, bleibt dahin gestellt.

MoinMoin

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Antw:Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
« Antwort #2 am: 07.06.2025 17:59 »
Habe ich da irgendwelche Rechte oder welche Gründe könnte ich anführen, um da wieder zu sitzen?
Nein
Zitat
Darf man mich einfach so umsetzen?
Ja

So ist es sachlich verständlich, dass der AG so handelt, denn immerhin wusste man nicht ob und wann du zurückkommst und wie lange du dem AG noch zur Verfügung stehst und da da eine für mich verständliche
Lösung gefunden.

Auch wenn es kein schöner Stil ist.

Magda

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Antw:Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
« Antwort #3 am: 10.06.2025 11:18 »
Als stellvertretender Abteilungsleiter im Azubi-Büro zu sitzen, ist schon ein wenig schräg. Ist dies im Arbeitsalltag überhaupt praktikabel? Musst du viele sensible Themen besprechen?

Dies wäre evtl. eine Argumentation gegen die geplante Sitzordnung.

Tagelöhner

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Antw:Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
« Antwort #4 am: 10.06.2025 12:54 »
Vielleicht ist das ja auch mal wieder ÖD typisch Phase 1 der Zermürbungsstrategie. Den "teuren" vielleicht zukünftig öfter ausfallenden und in Ungnade gefallenen stellv. Abteilungsleiter zur Eigenkündigung bewegen und gleichzeitig günstigere Nachwuchskräfte aufbauen und dauerhaft gewinnen.

MoinMoin

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Antw:Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
« Antwort #5 am: 10.06.2025 13:01 »
Vielleicht ist das ja auch mal wieder ÖD typisch Phase 1 der Zermürbungsstrategie. Den "teuren" vielleicht zukünftig öfter ausfallenden und in Ungnade gefallenen stellv. Abteilungsleiter zur Eigenkündigung bewegen und gleichzeitig günstigere Nachwuchskräfte aufbauen und dauerhaft gewinnen.
Wenn jemand als lame duck noch max 3 Jahre im Laden ist, dann hat man da keine Zermürbungsstrategie, sondern guckt auf die Mitarbeiter, die noch ein paar Dekaden da bleiben sollen und versucht die Vertretung/Nachfolge bestmöglich einzuarbeiten, ohne Rücksicht auf Verluste.
Nicht schön, aber nachvollziehbar.

Sjuda

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Antw:Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
« Antwort #6 am: 10.06.2025 13:19 »
@Tagelöhner  ::)

Auch wenn eine schwere Krankheit in vielen Fällen die Welt für den Betroffenen zum Stillstand bringt, dreht sie sich für alle anderen und auch den Arbeitgeber weiter. Letzterer muss den Ausfall irgendwie kompensieren und dabei bei längerer Abwesenheit für verlässliche Abläufe und Strukturen sorgen. Die Bürozuordnung kann der Arbeitgeber jederzeit auch ohne Begründung ändern. Mit der Einarbeitung des neuen Kollegen wurde hier ein sehr nachvollziehbarer Grund geliefert.

Dann muss man die Kisten eben ein paar Zimmer weiter wieder auspacken. Ich persönlich bin beruhigt zu wissen, dass wir in Deutschland und insbesondere im öffentlichen Dienst auch bei längerer Krankheit abgesichert sind und in den meisten Fällen den Arbeitsplatz behalten. Ein Bürowechsel ist doch vor diesem Hintergrund ein verschmerzbarer Einschnitt.




Tagelöhner

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Antw:Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
« Antwort #7 am: 10.06.2025 13:27 »
Und inwiefern steht das was ich geschrieben habe, deinen Ausführungen entgegen? Es ist im Gegenteil gerade die starke Arbeitsplatzsicherheit im ÖD, die dann zu Zermürbungsstrategien führt, weil man die Mitarbeiter sonst kaum noch los wird und auf eine Eigenkündigung hofft.

Was der AG da macht ist ja pragmatisch und rational absolut nachvollziehbar, es wird halt auf die Gefühlchen von Mitarbeitern wenig Rücksicht genommen.
« Last Edit: 10.06.2025 13:41 von Tagelöhner »

Sjuda

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Antw:Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
« Antwort #8 am: 10.06.2025 14:19 »
Während ich skizziere, dass der AG aus rein sachlichen Erwägungen heraus notwendige Veränderungen vornimmt, von denen der erkrankte Mitarbeiter nach seiner Rückkehr zwangsläufig mehr oder weniger stark betroffen ist, unterstellst du, dass der AG den wiederkehrenden Mitarbeiter loswerden möchte und die getroffenen Maßnahmen als Teil einer Zermürbungsstrategie zu verstehen sind, an deren Ende als Ziel die Eigenkündigung des Mitarbeiters steht.


Tagelöhner

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Antw:Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
« Antwort #9 am: 10.06.2025 18:35 »
Es lassen sich in solchen Fällen oftmals zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen...hier gibt es nicht zwangsläufig ein entweder oder.

Ich gebe hier nur meine Erfahrungen/Sichtweisen mit Langzeiterkrankten bzw. fragwürdiger gesundheitlicher Prognose wieder. Im ÖD läuft nun mal alles über Planstellen, und wenn jemand so eine Stelle über längere Zeit "blockiert" bzw. aus Sicht der Dienststelle diese Planstelle nicht mehr "ideal gewinnbringend" besetzt ist, bzw. für die gewünschte Personalentwicklung anderer Mitarbeiter zur Verfügung steht, führt die gute Jobsicherheit inkl. Kündigungsschutz, ohne die einfache Möglichkeit unliebsames Personal wie in der Privatwirtschaft abzufinden, halt gerne zu solchen Vorgehensweisen.

clarion

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Antw:Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
« Antwort #10 am: 10.06.2025 20:49 »
@Tagelöhner,  das ist zum Glück nicht überall so.

@gika, inhaltlich ist es einfach akzeptabel.  Man suchte eine Lösung, Deinen Ausfall zu kompensieren und es ist absolut sinnvoll, dass die neue Kollegin da sitzt, wo die Einarbeitung optimal läuft. Das musst Du wohl akzeptieren. Menschlich fragwürdig finde ich es aber, wenn man Dich ausgerechnet zu den Azubis setzen will. Gibt es da keine anderen räumliche Möglichkeiten?

Faunus

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Antw:Recht auf Anspruch alten Arbeitsplatz
« Antwort #11 am: 11.06.2025 08:49 »

Darf man mich einfach so umsetzen?


Unabhängig von irgendwelchen krankheitsbedingten Ausfällen kann ein AG vom Weisungsrecht Gebrauch machen und Dir jederzeit einen anderen Arbeitsplatz zuweisen - sofern weiterhin Arbeiten mehrheitlich Deiner Eingruppierung entsprechen. In welchem Büro Du sitzt ist dabei völlig unerheblich und hat erst Mal nichts mit "Benachteiligung" zu tun.

Betrachte den Azubi als Chance all Dein Wissen und Deine Erfahrung in den letzten 3 Jahren weiterzugeben. Pack Deine Führungsfähigkeiten noch mal aus und komm mit der heutigen Generation, die will, aber nicht weiß wie, klar und zeichne gangbare Wege auf.
Ich habe mein 1. Lehrjahr auch dem Chefausbilder gegenüber gesessen und der hat ein Fundament bei mir gelegt, dass sich sehen lassen kann. Ich denke rund 40 Jahre später gerne an diesen zurück.