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Zulage E11-Lehrer NRW
Wabi Sabi:
--- Zitat von: Rowhin am 07.06.2025 16:46 ---
--- Zitat von: Sweeny am 07.06.2025 16:16 ---Besten Dank!
Wundert mich...
Ist das unabhängig vom Grund der Höhergruppierung? Das steht nicht in dem Dokument, das ich verlinkt habe.
Wie lange dauert dann der Wechsel zu 13/4?
--- End quote ---
Ja, der konkrete Grund der Höhergruppierung hat keinen Einfluss auf die Stufe. Du kannst dir das hier auch selbst ausrechnen:
https://hg-tvl.bplaced.net/ (Credit an @E15TVL)
Wie lange der Wechsel dauert, wird von mehreren örtlichen Faktoren beeinflusst werden...
--- End quote ---
Hinweis:
Die Verwendung der verlinkten Berechnungsmatrix kann im Lehrerbereich möglicherweise zu unzutreffenden Ergebnissen führen. Im vorliegenden Fall jedoch nicht. Hintergrund: § 7 TV EntgO-L ("... gelten folgende Höhergruppierungen nicht als „Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe" ...").
Bei z. B. einer Höhergruppierung von Entgeltgruppe 11 Stufe 3 in Entgeltgruppe 13 ergäbe sich aber für die tariflich genannnten lehrerspezifischen Fallgruppen eine unzutreffende Stufenzuordnung anhand dieser Berechnungsmatrix (Stufe 3 anstatt richtigerweise Stufe 2).
Sweeny:
Besten Dank Euch...
Mir ist klar, dass das normalerweise so ist.
In dem besonderen Fall soll ja ausdrücklich eine Anpassung der Lehrkräftebesoldung (Umsetzung im Tarifbereich) in NRW erreicht werden: siehe hier: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/merkblatt_tarifbeschaeftigte_anpassung_lehrkraeftebesoldung_12_2022.pdf
Also E11 auf E13 gestuft werden...
In dem Fall würde ich ja in den 5 Übergangsjahren mehr Brutto erhalten (haben), als in dem dann erfolgten Jahr nach Höherstufung. Vorher wird 115 Euro pro Jahr mehr gezahlt.
Seltsam...
Wabi Sabi:
Ganz zu schweigen von dem niedrigeren Prozentsatz der Jahressonderzahlung:
74,35 v.H. in E 11 und 46,47 v.H. in E 13.
Siehe § 20 Abs. 2 TV-L.
Sweeny:
Ich nochmals... Sorry...
Ich habe nochmals gerechnet. In NRW bekommen die E11-Lehrer in den Umstellungsjahren 115 (Jahr 1), dann 230 (Jahr 2), dann 345 (Jahr 3), dann 460 Euro (Jahr 4, jeweils pro Monat) mehr... und dann die E13-Gruppierung. Wenn ich dann aber gleichzeitig auf E13/3 zurückgestuft werde, verdiene ich weniger.
Darf das? Kann das?
cyrix42:
--- Zitat von: Sweeny am 07.06.2025 17:46 ---Darf das? Kann das?
--- End quote ---
Kurze Antwort: Ja und ja.
Durch eine Höhergruppierung verliert man nie -- von möglicherweise wegfallenden Zuschlägen mal abgesehen -- gegenüber dem aktuellen Gehalt; wohl aber kann der Vergleich einer hypothetischen Weiterbeschäftigung in der aktuellen Entgeltgruppe zumindest zeitweise besser aussehen, bis dann irgendwann der Breakeven erreicht wird.
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