[SN] Reform der Besoldungsstruktur

Begonnen von Martin22, 08.06.2025 07:39

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MasterNoname89

Zitat von: Mannidmm in Gestern um 07:35Entschuldige übrigens, falls meine letzte Nachricht etwas giftig rüberkam – ist mir jetzt beim zweiten mal Lesen aufgefallen.

Alles gut, damit kann ich umgehen  ;)

Zitat von: RamiresTK in Gestern um 07:32https://sachsen.dgb.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/tarifeinigung-im-tv-l-dgb-sachsen-fordert-zeit-und-wirkungsgleiche-uebertragung-auf-beamtinnen-und-beamte/

Da müssen wir wohl noch länger auf die Struktur warten

Der DGB ist in meinen Augen wohl nicht die 'richtige' Interessenvertretung für das Beamtentum. Es finden auch in der nahen Zukunft wieder Personalratswahlen u.a. bei der Polizei statt. In diesem Kontext sind die Forderungen natürlich auch ein 'Politikum'.

Schon beim Beschluss des 5. Dienstrechtsänderungsgesetz hat der damalige Finanzminister angekündigt, dass die Besoldung im Freistaat grundlegend reformiert werden muss (und auch soll). Das war 2024. Ich gehe davon aus, dass hier Seitens der entsprechenden Gremien auch bereits konkrete Ideen für diese Reform vorliegen. Grundlage hierfür war aber mit hoher Sicherheit, dass die bisherige Rechtsprechung zur aA in Form des 15% Abstandes zur Grundsicherung gewährleistet bleibt.

Dass im November durch das BVerfG hier eine deutlich weitreichendere Definition stattgefunden hat, hatte der Gesetzgeber vermutlich nicht auf dem Schirm bzw. wurde damit nicht gerechnet. Jetzt eine Reform zu beschließen, welche zwar die alte Rechtsprechung umsetzt, dabei aber das neue Urteil außer Acht lässt und somit wieder Raum und Angriffsfläche für neue Klagen bietet, macht wenig Sinn. Insofern wird dem Gesetzgeber nicht viel anderes übrig bleiben, als den Tarifabschluss auf die Beamten zunächst zu übertragen und die Reform an die neue Rechtsprechung anzupassen.

In diesem Sinne gehe ich auch davon aus, dass wir zunächst eine Lösung durch den Bund oder das Land Berlin sehen werden und sich dann nach und nach alle Länder ein Inhaltsgleiches neues Besoldungsgesetz geben. Einzig aufgrund anderer Vergleichswerte (regionaler Median), werden die jeweiligen Zahlen der Grundbesoldung sich unterscheiden.

Zu rechnen ist mit einer Lösung in meinen Augen jedoch nicht vor der Frist die für das Land Berlin nach dem BVerfG-Urteil gilt. Zumal für Sachsen bisher noch keine Frist gesetzt ist und somit auch noch Zeit bleibt. Grundsätzlich wird es aber auf die gleichen Kriterien hinauslaufen.

Spannend wird, wie lange rückwirkend Sachsen die aA dann umsetzen muss und welche Besoldungsgruppe dann als Einstieg in das Beamtentum gewertet wird. Denn davon ausgehend ist auch, wie hoch die jetzigen Beamten besoldet werden müssen.
Denn wenn 2008 auch für Sachsen gesetzt ist, galt die A2 als Einstiegsbesoldungsgruppe und auch diese war in dem Jahr mit der Mindestbesoldung abzugelten. Die weiteren Prüfschritte erlauben es dann nicht, dass die aktuelle A5 (jetzige niedrigste Besoldungsgruppe) bis auf das derzeitige Niveau der Mindestbesoldung heruntergedrückt wird (Tariflohnentwicklung, Nominallohnentwicklung, Inflation) und zudem Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen.

Schon jeder Versuch hier erheblich unter der zurückliegenden Entwicklung zu bleiben, bringt als Folge nämlich wieder die Gefahr, dass die Alimentation rechtswidrig war und Klagen entsprechend des BVerfG-Urteils erneut erfolgreich wären.

Ich denke hier läuft im Hintergrund sehr viel Rechenaufwand und man sucht bereits nach einer rechtskonformen und -sicheren Umsetzung des Urteils als Minimallösung. Das Ganze wird aber noch eine ganze Weile dauern und unter der aktuellen Haushaltslage schwer umzusetzen sein. Aber wie es auch im Verfassungsgerichtsurteil so schön heißt:
ZitatIndes vermögen allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht einzuschränken.

In diesem Sinne ... bleibt alles abzuwarten ;)