Hallo,
ich bin Quereinsteiger ins Lehramt in BAY. Ich suche eine Anlaufstelle die mir helfen kann oder einen Ansprechpartner, der mir fundiert bei meinem Anliegen weiterhelfen kann.
Ich versuche zu verstehen, wie meine Chancen für das Öffnungsangebot der PKV stehen. Ich erfülle grundsätzlich alle Vorraussetzungen, allerdings war ich vor ca. 15 Jahren selbständig ca 12 Monate privat versichert, bevor ich angeworben wurde und meinen Lebensmittelpunkt und Job ins EU-Ausland (AT = Gebietskasse) verlegt habe und mich dort lokal versichert habe. Seit der Rückkehr nach DE bin ich gesetzlich versichert. Konkret richtet sich meine Frage an die Einschränkende Klausel:
"Wer gesetzlich oder nicht versichert ist, aber in der Vergangenheit bereits in – gegebenenfalls beihilfekonformen – Vollkostentarifen privat versichert war, wird grundsätzlich nicht im Rahmen der Öffnungen aufgenommen.
Eine Ausnahme besteht für die folgenden Fälle:
• Die Notwendigkeit, sich erneut privat zu versichern, war bei Beendigung des ursprünglichen Vertrags nicht vorhersehbar und deshalb der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung unterblieben. Dies gilt beispielsweise bei
Personen, die als Kinder über die Eltern privatversichert waren und nach der Ausbildung verbeamtet werden.
• Angehörige, Witwen oder Waisen, die sich als ehemals Nichtversicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gesetzlich
krankenversichern mussten.
• Die Ablehnung würde im Einzelfall eine besondere Härte bedeuten.
Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Öffnungsaktionen aufgrund veränderter Lebensumstände
wiederholt vor, hat die betreffende Person jeweils einen neuen Anspruch auf Aufnahme zu den erleichterten Bedingungen. Dies gilt beispielsweise bei Personen, die als Kinder über die Eltern privat versichert waren und nach der Ausbildung verbeamtet werden, oder bei denen durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit der Verbeamtung neu geschaffen wurde."
"...Die Notwendigkeit, sich erneut privat zu versichern, war bei Beendigung des ursprünglichen Vertrags nicht vorhersehbar..." trifft das zu? Wer bewertet das?
Hat jemand hier tieferes Wissen, wo könnte ich das prüfen?
Vielen Dank für jeden Input