Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsantrag wochenlang unbegründet und unbearbeitet (wegen AU nach einreichen)
KleinerErMittler:
Hallo,
wenn man einen Urlaubsantrag beim Vorgesetzten vor sagen wir rund zwei Monaten einreicht, und dann einen Tag später krank wird, darf der Urlaubsantrag dann bis zur Rückkehr unbearbeitet bleiben? Der Urlaub wurde zwar im Jahresplan genehmigt, was eine Art Wunschliste ist, auf die man sich für Reisebuchungen verlassen kann. Aber im tatsächlichen Urlaubsplan muss man es final genehmigen lassen, so läuft es in unserer Behörde.
Die KI antwortet auf die Frage "Darf der Chef den Urlaubsantrag wegen Krankheit unbearbeitet lassen?" mit "Nein, der Chef darf den Urlaubsantrag wegen Krankheit nicht unbearbeitet lassen, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Gewährung des Urlaubs, auch wenn er krank ist, und der Arbeitgeber muss ihn rechtzeitig informieren und darauf hinweisen, wie er den Urlaub nehmen kann."
Ich bin mir unsicher, denn das Personalreferat meinte vor einigen Tagen, wenn man aus der Entgeltfortahlung herausgefallen ist, könne der Antrag ruhend bleiben. Das war aber in den ersten Wochen der AU noch nicht absehbar, sagte ich darauf, was dann auch das Personalreferat verwunderte. Die erste Krankschrift war auf nur anderthalb Wochen ausgelegt.
In meinem Fall müsste ich direkt nach der Genesung den Dienst wieder aufnehmen. Weil ich dem Vorgesetzten nicht traue, habe ich am letzten Bürotag eine Kollegin gebeten, meinen Urlaubsantragbogen, der inzwischen nach der mündlichen Genehmigung erst nach dieser Falschaussage auf meinem Schreibtisch lag, für mich abzufotografieren. Und siehe da, es fehlten Unterschrift und Stempel. Das heißt, ich kann meine Reise nicht antreten, weil eine Selbstbeurlaubung laut Gesetz nicht erlaubt ist.
Könnte ich Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber verlangen, weil ich meine Reise nicht antreten kann? Könnte es Konsequenzen für den Vorgesetzten geben, weil er den Urlaubsantrag doch nicht genehmigt hat (er hat quasi das Personalreferat belogen, welche mir damit eine Falschaussage gegeben hatte, was ich am Freitag dank des Fotos der Kollegin aufgrund fehlender Unterschrift und Stempel nachweisen konnte)?
FearOfTheDuck:
Was hinderte dich daran, zwischendurch nachzufragen, ob der Urlaub genehmigt wurde?
Wer hat etwas falsch ausgesagt?
Wäre mit einem nachgeholten Stempel nicht alles paletti?
clarion:
Der Vorgesetzte muss doch eine Vertretung haben?
Faunus:
--- Zitat von: KleinerErMittler am 09.06.2025 21:21 ---
Ich bin mir unsicher, denn das Personalreferat meinte vor einigen Tagen, wenn man aus der Entgeltfortahlung herausgefallen ist, könne der Antrag ruhend bleiben. Das war aber in den ersten Wochen der AU noch nicht absehbar, sagte ich darauf, was dann auch das Personalreferat verwunderte. Die erste Krankschrift war auf nur anderthalb Wochen ausgelegt.
Könnte ich Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber verlangen, weil ich meine Reise nicht antreten kann? Könnte es Konsequenzen für den Vorgesetzten geben, weil er den Urlaubsantrag doch nicht genehmigt hat (er hat quasi das Personalreferat belogen, welche mir damit eine Falschaussage gegeben hatte, was ich am Freitag dank des Fotos der Kollegin aufgrund fehlender Unterschrift und Stempel nachweisen konnte)?
--- End quote ---
1. Wie viel Tage liegen zw. deinem 1. Tag der Arbeitsaufnahme und dem Urlaubsantritt?
2. Warum fragst Du nicht Deinen Vorgesetzten wegen der fehlenden Unterschrift?
KleinerErMittler:
Es liegt kein Arbeitstag dazwischen, es wäre direkt im Anschluss bei Wiedereinstieg. Gefragt habe ich mehrmals beim Vorgesetzten und dem Personalreferat. Keiner wusste bescheid. Der Vorgesetzte hat den Urlaub nur mündlich genehmigt, will es aber nicht schriftlich auf dem offiziellen Urlaubsantragsbogen unterschreiben. Die Sache mit der Falschaussage kann man weglassen, wollte ich editieren, ging aber nicht mehr. Inzwischen habe ich mit dem Personalreferat eine Lösung gefunden, indem die mir den Urlaub genehmigt haben nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten.
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