Du bist also nicht der Meinung,
dass bei gleicher Krankheitursache in den ersten 3 Tagen und dann am 4 tag 1 Stunde arbeiten, abrechen und gleicher Krankheitsgrund für das Fernbleiben vom Arbeitsplatz kein missglückter Arbeitsversuch ist, wie von Rentenonkel beschrieben, und die AU rückwirkend erfolgen müsste?
Also Rückwirkend auf keinen Fall, da der Arzt dazu nicht verpflichtet werden kann.
Und bei einer Stunde liegt natürlich der Verdacht nahe, dass man schon vor durchgängig Arbeitsunfähig war, aber wenn man 5,6,7 Stunden ackert? Ist das dann anders zu betrachten und also wirtschaftlich ins Gewicht fallend?
Allerdings sehe ich ein klares Dilemma.
Wenn man am 4. Tag komplett beschwerdefrei ist, man also arbeitsfähig ist, muss man natürlich zur Arbeit erscheinen.
Es obliegt dann dem Arbeitnehmer, darzulegen und zu beweisen, dass die erste AU bereits vollständig abgeschlossen war und – wenigstens für einen kurzen Zeitraum – Arbeitsfähigkeit bestand.
Man teilt dem AG durch das Erscheinen mit, dass man wieder arbeitsfähig ist und beginnt seine Tätigkeit. Wenn das noch nicht Beweis genug ist, dann lässt man sich das vom AG bestätigen, dass man wieder arbeiten kann, soll und darf?
Oder bestenfalls fragt man den AG, ob man vorher zum Arzt gehen soll, der einen Arbeitsfähigkeit attestiert?
Wenn jetzt jedoch eine
erneute Arbeitsunfähig eintritt, die durchaus als Zusammenhangskrankheit bestätigt werden kann (also gemeinsam zu den 42 Tage gezählt werden), die aber eben zweimal Krank und nicht einmal durchgängig Krank ist, wie ist dann das ganze zu betrachten.
Wenn ich einen Infekt hatte, dann ist es durchaus unstrittig, dass ich mich mit meiner Einschätzung, dass ich Arbeitsfähig bin geirrt hatte.
Aber es gibt auch andere AU Gründe!
"Hexenschuss" z.B. Alles prima und Palleti am 3. Tag und man schonte diesen Tag geht am 4. beschwerdefrei wieder arbeiten und Zang eine falsche Bewegung, wieder (und nicht immer noch) AU.
Oder Migräne? Das können durchaus zwei Migräne Attacken unabhängig voneinander sein, insbesondere, wenn man aufgrund von externen Ereignissen diese Attacken bekommt (Gerüche, Lichterlebnisse, Ernährung...)
Das da Mo-Mi und Fr zu den Entgeltfortzahlungszeiträumen gemeinsam gezählt werden ist für mich unstrittig (auch wenn der AG da uU in der Beweislast wäre, dass Mo-Mi nicht doch was anderes war)
Aber der Donnerstag? Wenn ich dann erst nach regelmäßigen Arbeitsende beim Arzt mir eine AUB hole, die er ab Freitag ausstellt......
Ich finde es immer noch uneindeutig, wie da Gerichte verfahren würden.
Und nochmal, es geht mir bei der Fragestellung nicht darum, ob die 42 Tag trotz Unterbrechung weiterticken, sondern ob dieser eine Tag, in dem man 4,5,6,7 h gearbeitet hat mittickt und ob für diesen eine AUB her muss.