Hallo,
mich interessiert, wer juristisch "Dienstherr" eines Landesbeamten ist. Das Land ist natürlich als juristische "Person" Dienstherr, aber immer "vertreten durch...". Konkret stellt sich mir daher die Frage:
Handelt es sich um einen Dienstherrenwechsel, wenn ein Landesbeamter auf eigenen Antrag von einer Landesbehörde A (untersteht dem Ministerium X) innerhalb eines Bundeslandes zu einer anderen Landesbehörde B (gehört dem Ministerium Y an) wechseln möchte?
So long!