Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[HB] Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden
Tagelöhner:
Wir haben doch von Frühpensionierung gesprochen, die einem nach 5 Jahre Beamtendasein zur Verfügung stehen, also z.B. dem 25 Jährigen Beamten, der einen psychischen Dauerschaden erleidet. Wieso bringst du hier jetzt "Grundsicherung im Alter" ins Spiel.
Grundsicherung zu beziehen, also Sozialleistungen von der Allgemeinheit abzugreifen führt zwangsläufig zu einem geringeren sozialen Status, als eine normal der Person rechtlich zustehende "erarbeitete" Mindestpension, weil man körperlich/mental nicht mehr dienstfähig ist. Damit ist nicht gemeint, wieviel Teilhabe einem am gesellschaftlichen Leben finanziell noch möglich ist, sondern wie die Allgemeinheit den Status ansieht.
Warum sollte man seine selbst bewohnte Eigentumswohnung auch verkaufen müssen, wenn es billiger für den Staat ist, einen darin wohnen zu lassen, anstatt eine höhere Miete für eine Mietwohnung zahlen zu müssen, weil man davor gezwungen wird seine Eigentumswohnung zu verkaufen (und das Geld dann ggf. zu verjubeln).
Ich rede außerdem nicht von illiquidem Vermögen, sondern von Aktien- und Barvermögen auf Konten usw. Hier gibt es definitiv Grenzen, bis zu denen Privatvermögen aufgebraucht werden muss, bevor überhaupt ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: MoinMoin am 14.06.2025 17:15 ---Und eine Frage noch, wenn man krankheitsbedingt in den Ruhestand versetzt wird, dann wird man doch zunächst nur einstweilig in den Ruhestand versetzt, oder?
Und dann bekommt man doch zunächst die 71,75% seine Besoldungsgruppe, oder?
--- End quote ---
Der einstweilige Ruhestand ist eine Sonderform die meist bei politischen Beamten angewendet wird, wenn es einen Politikwechsel gab oder der Beamte in Ungnade gefallen ist.
Solltest du Krankheitsbedingt ausscheiden und dies nicht durch einen qualifizierten Dienstunfall geschehen, so stehen dir entweder deine erarbeiteten Pensionsansprüche oder als Mindestpension die 35 % bzw. 62 % von A5 Stufe 8 zu.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Tagelöhner am 14.06.2025 19:38 ---Wir haben doch von Frühpensionierung gesprochen, die einem nach 5 Jahre Beamtendasein zur Verfügung stehen, also z.B. dem 25 Jährigen Beamten, der einen psychischen Dauerschaden erleidet. Wieso bringst du hier jetzt "Grundsicherung im Alter" ins Spiel.
Grundsicherung zu beziehen, also Sozialleistungen von der Allgemeinheit abzugreifen führt zwangsläufig zu einem geringeren sozialen Status, als eine normal der Person rechtlich zustehende "erarbeitete" Mindestpension, weil man körperlich/mental nicht mehr dienstfähig ist. Damit ist nicht gemeint, wieviel Teilhabe einem am gesellschaftlichen Leben finanziell noch möglich ist, sondern wie die Allgemeinheit den Status ansieht.
Warum sollte man seine selbst bewohnte Eigentumswohnung auch verkaufen müssen, wenn es billiger für den Staat ist, einen darin wohnen zu lassen, anstatt eine höhere Miete für eine Mietwohnung zahlen zu müssen, weil man davor gezwungen wird seine Eigentumswohnung zu verkaufen (und das Geld dann ggf. zu verjubeln).
Ich rede außerdem nicht von illiquidem Vermögen, sondern von Aktien- und Barvermögen auf Konten usw. Hier gibt es definitiv Grenzen, bis zu denen Privatvermögen aufgebraucht werden muss, bevor überhaupt ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht.
--- End quote ---
Das Medianvermögen von 25 Jährigen liegt bei 11.400 €.
Natürlich müsste man hohe Vermögen erst aufbrauchen um Anspruch auf Sozialleistungen zu haben. Vermögen verjubeln geht übrigens nicht, dann erhälst du nämlich auch keine Sozialleistungen.
Tagelöhner:
Und was hat jetzt wiederum das Medianvermögen von 25 jährigen für einen substanziellen Wert für die Diskussion Höhe der Mindestpension vs. Grundsicherung?
Ich klinke mich hier mal aus, die Diskussion ist für mein Verständnis ziemlich entglitten.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Tagelöhner am 14.06.2025 19:54 ---Und was hat jetzt wiederum das Medianvermögen von 25 jährigen für einen substanziellen Wert für die Diskussion Höhe der Mindestpension vs. Grundsicherung?
Ich klinke mich hier mal aus, die Diskussion ist für mein Verständnis ziemlich entglitten.
--- End quote ---
Es geht um Frühpensionierung. Die 25 Jahre hast du ins Spiel gebracht. Natürlich musst du dann einen 25 Jährigen Pensionär in Mindestpension mit einem 25 jährigen Frührentner in Grundsicherung vergleichen. Mit dem Medianvermögen wollte ich aufzeigen, dass nicht jeder 25 jährige ein riesen Vermögen besitzt was er verlieren würde.
In Gegenden mit niedriger Miete hat der Pensionär mit Mindestpension einen Vorteil.
In Gegenden mit hoher Miete hat der Frührentner in Grundsicherung einen Vorteil.
Ich denke es ist klar, dass in teuren Gegenden bei der Mindestpension klar gegen das Alimentationsprinzip verstoßen wird, da man deutlich weniger erhält als Grundsicherungsempfänger.
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