2025: Klagewelle, Verbandskritik und unerfüllte Versprechen
Bis Mitte 2025 spitzte sich der Streit um die Besoldung in Baden-Württemberg weiter zu. Über 8000 Beamte hatten Widerspruch gegen ihre Besoldung nach BVAnp-ÄG 2024/2025 eingelegt . Beamtenbund und Richterbund warnten vor einer Klagewelle und forderten das Finanzministerium auf, zu der bewährten Praxis zurückzukehren, diese Widersprüche ruhend zu stellen  . Doch Finanzminister Bayaz änderte im Januar 2025 den Kurs: Er ließ alle eingegangenen Besoldungs-Widersprüche zeitnah mit Ablehnungsbescheiden beantworten, anstatt sie bis zur höchstrichterlichen Klärung auszusetzen  . Damit brach das Finanzministerium mit einer sechs Jahre lang geübten Verwaltungspraxis, was bei den Interessenverbänden Empörung auslöste . BBW-Chef Rosenberger erklärte am 23. Mai 2025 öffentlich, er habe „keinerlei Verständnis für diesen neuen Weg, der zulasten der Beschäftigten geht und unnötigen Bürokratieaufwuchs verursacht“ . Sollte das Finanzministerium nicht einlenken, bleibe den Beamten nichts anderes übrig, als ihren Dienstherrn zu verklagen, um ihre Ansprüche auf verfassungskonforme Besoldung zu wahren – „eine Entwicklung, die niemand wollen kann“ . Ähnlich sah das die CDU-Landtagsfraktion, die sich in einem Brief an Bayaz gegen die neue Anordnung wandte .
Aus Sicht der Verbände stellt dieser Kurswechsel auch einen Bruch gegebener Versprechen dar. Noch Anfang 2023 hatte Bayaz klargestellt: „Widersprüche sind nicht notwendig. Sollten die Klagen Erfolg haben, würden alle Betroffenen Nachzahlungen erhalten.“ . Diese Zusage galt zwar formal für das Gesetz 2022, doch wurde sie 2025 nicht auf das neue Gesetz 2024/2025 übertragen. Im Gegenteil: Durch die sofortige Verbescheidung der Anträge wird nun verlangt, dass jede*r Betroffene jährlich aufs Neue klagen muss, um bei einem möglichen Erfolg vor Gericht Ansprüche zu sichern . Der Deutsche Richterbund BW kritisierte dieses Vorgehen als „völlig falsch“ und warf dem Land einen unwertschätzenden Umgang mit seinen Bediensteten vor  . Der Staat erhöhe im „Poker um die amtsangemessene Besoldung“ den Einsatz und zwinge seine Beamten, mit hohem Risiko mitzuziehen, indem sie nun ihren Arbeitgeber verklagen müssten . Dies widerspreche der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht, so der DRB . Der BBW mutmaßte gar, die Motivation hinter Bayaz’ Kehrtwende liege darin, „Unsummen an Nachzahlungen vermeiden“ zu wollen, falls die umstrittene Anrechnung des Partnereinkommens vom Verfassungsgericht kassiert werde . Kurz: Das Land wolle offenbar die Zahl der potenziell Entschädigungsberechtigten kleinhalten, indem es viele Beamte davor abschreckt zu klagen  .
Politische Bewertung: Die Auseinandersetzung um die Beamtenbesoldung in Baden-Württemberg zeigt bis 2025 ein ambivalentes Bild. Einerseits hat das Finanzministerium – zunächst unter Edith Sitzmann, dann unter Danyal Bayaz – in mehreren Schritten die Besoldung deutlich angehoben, strukturell reformiert und erkennbar bemüht, den Vorgaben aus Karlsruhe nachzukommen. So wurden die Alimentationsgrundsätze (v.a. Mindestabstand nach unten und Kinderzuschläge) erstmals umfassend ins Landesrecht eingearbeitet  . Andererseits sehen wichtige Berufsverbände weiterhin deutliche Mängel. Mehrere Kernversprechen blieben aus ihrer Sicht unerfüllt: Das Versprechen, die Besoldung dauerhaft verfassungskonform zu gestalten, wird durch die anhängigen Verfahren infrage gestellt. Und die Zusage, beim Umgang mit Widersprüchen kulant zu sein und Nachzahlungen ggf. von Amts wegen zu leisten, wurde 2025 insofern relativiert, als nun doch wieder jeder Einzelne aktiv werden muss  . Dieser Kurswechsel wurde vom Finanzministerium damit begründet, man kehre zum „regulären Verfahren“ zurück und verzichte künftig auf den pauschalen Verjährungsverzicht bei Widersprüchen . In der Praxis bedeutet dies allerdings faktisch eine Abkehr von der bisherigen Haltelinie, was von Opposition und Verbänden als Wortbruch gewertet wird. Die endgültige Klärung, ob Baden-Württembergs Besoldungsregelungen seit 2022 tatsächlich vollumfänglich verfassungsgemäß sind, steht nun aus – vermutlich muss erneut das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bis dahin hat Finanzminister Bayaz versprochen, eventuelle gerichtliche Korrekturen für das Gesetz 2022 rückwirkend umzusetzen . Ob und in welchem Umfang sich dieses Versprechen auch für die Reform 2024/2025 hält, wird die Zukunft zeigen.
Quellen: Offizielle Pressemitteilungen und Veröffentlichungen des Landes Baden-Württemberg  ; Gesetzesentwürfe und Begründungen im Beteiligungsportal BW  ; Verlautbarungen des Finanzministeriums (Edith Sitzmann, Danyal Bayaz) in Presse und Schreiben  ; Entscheidungen und Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts  ; Stellungnahmen von BBW und DRB BW  ; Berichte seriöser Medien wie Stuttgarter Zeitung, Staatsanzeiger BW und SWR/DPA  .