Es gibt kein mD hD gD im Tarifgefüge oder bei Angestellten.
Ein ungelernter Angestellter kann jederzeit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 10,11,12,13,14,15 übertragen bekommen und ausüben.
In einigen Bereichen ist tariflich geregelt, dass man den Verwaltungslehrgang dann machen muss.
Das ist bei einem Beamten nicht der Fall, da darf man einem Inspektor keine LRD Stelle geben, so weit ich weiß. Da ist geregelt, dass jemand der sich auf einem gD Posten bewirbt, diese gD Voraussetzung haben muss.
Es steht dir also frei, dich auf den TB Posten zu bewerben und da wirst du gleich behandelt.
Oder meinst du, dass der Angestellte sich auf den Beamtenposten bewerben darf und er dann die Qualifizierung nachholen soll, so wie du es forderst?