Autor Thema: Keine Tätigkeiten  (Read 5345 times)

Saddy

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Keine Tätigkeiten
« am: 13.06.2025 10:39 »
Mein Arbeitgeber verweigert mir jegliche Tätigkeit - trotz mehrfacher Aufforderung und Forderung des ÖPR. Ich stemple lediglich frühs ein und abends aus und das seit mehreren Monaten. Ich stelle meine Arbeitsleistung zur Verfügung, sie wird jedoch nicht abgerufen. Bin Tarifbeschäftigter und Klage aktuell gegen meinen AG.

Was würdet ihr tun?

MoinMoin

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 13.06.2025 10:41 »
Mir einen anderen AG suchen und mich während der Arbeitszeit, in der ich freigestellt bin, weiterbilden.

Faunus

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 13.06.2025 10:42 »
Zitat
.... weiterbilden.

Tagelöhner

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #3 am: 13.06.2025 11:00 »
Ein paar mehr Hintergrundinformationen, wie es dazu kommt, wären dann schon ganz nett?
Ist der Arbeitgeber schlicht völlig inkompetent in der Auslastung seiner Arbeitnehmer bzw. der Arbeitsverteilung oder ist das Teil einer Bossingaktion?

Ansonsten würde ich die Zeit ebenfalls dafür nutzen mich weiter zu bilden bzw. anderweitig zusätzlich Geld zu verdienen.

Saddy

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #4 am: 13.06.2025 11:07 »
Da ich nach Paragraph 13 TVöD auf Höhergruppierung Klage, versucht mein AG mich mit solche Aktionen mürbe zu machen.

Es wurde versucht mir Tätigkeiten wie 8 Stunden am Tag Akten scannen zu übertragen - dies hat der PR, ich und Verdi verhindert (nicht durch das Direktionsrecht gedeckt da unter meiner Eingruppierung).

Einerseits ist es ja entspannt vollbezahlt zu werden für 0 Leistung aber es ist nicht zufriedenstellend. Angeblich gibt es keine Aufgaben für mich, was gelogen ist - die Kollegen versinken in Arbeit..

Tagelöhner

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #5 am: 13.06.2025 11:12 »
Danke für die Info, so etwas habe ich mir schon gedacht. Lassen Sie sich nicht unterkriegen und zeigen Sie den übergriffigen Entscheidungsträgern ihre Grenzen auf.

Das deckt sich ebenfalls mit Erfahrungen, die ich so gemacht habe. Viele Arbeitgeber wenden das Tarifrecht nicht ordentlich oder sogar gar nicht an, sondern legen den Fokus lediglich auf das Haushaltsrecht bzw. Gepflogenheiten, die halt schon immer so gehandhabt wurden, bzw. die sich teilweise aus Beamtenverhältnissen ableiten. Wenn hiergegen dann jemand aus der Belegschaft aufbegehrt, weil er sich mit der Situation thematisch befasst und versucht lediglich rechtlich korrekt behandelt zu werden, fällt er in Ungnade und bekommt die fiesen Methoden zu spüren.

Saddy

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #6 am: 13.06.2025 11:14 »
Leider wahr. Mein AG ist auch noch so ziemlich der Größte AG im kommunalen Bereich und hat vom Tarifrecht leider keinerlei Ahnung.

Auch auf Grund der Klage möchte ich natürlich nicht kündigen und aufgeben - insbesondere da das Urteil eventuell für viele wegweisend sein könnte.

FearOfTheDuck

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #7 am: 13.06.2025 12:23 »
Inwieweit wegweisend?

Wonach bezahlt dich dein AG eigentlich? Ggf. sollte sich das zuständige RPA die Angelegenheit mal anschauen.

Was halten deine Kollegen davon?

Saddy

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #8 am: 13.06.2025 21:23 »
Es gab anscheinend noch keine vergleichbare Klage bzw. einen solchen Fall in der Konstellation.

RPA?

Meine Kollegen unterstützen mich, außer ein paar wenige. Ich will ja arbeiten, darf es nur nicht…bedingungsloses Einkommen im Grunde oder Steuerverschwendung.

Ende des Jahres findet endlich die Verhandlung statt und mal sehen was passiert.

Schokobon

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #9 am: 13.06.2025 21:54 »
Hier gibt es sicher eine Vorgeschichte, die wir nicht kennen.

SozPädBW

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #10 am: 13.06.2025 22:56 »
Ich bin keine Fachfrau, aber wie soll eine Höhergruppierung erfolgen, wenn gar keine Tätigkeiten ausgeführt werden?

2strong

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #11 am: 13.06.2025 23:47 »
RPA?
Rechnungsprüfungsamt

FearOfTheDuck

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #12 am: 13.06.2025 23:49 »
Mutmaßlich gab es Abweichungen bei der Rechtsmeinung zur Eingruppierung, als man noch eine Tätigkeit übertragen hatte.

@Saddy

RPA=Rechnungsprüfungsamt. Dort sollte eine derartige Konstellation negativ aufstoßen.

Würdest du deine besondere Konstellation hier umschreiben?

MoinMoin

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #13 am: 14.06.2025 07:44 »
Ich bin keine Fachfrau, aber wie soll eine Höhergruppierung erfolgen, wenn gar keine Tätigkeiten ausgeführt werden?
Man wird aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert nicht aufgrund der ausgeübten/ausgeführten.

Saddy

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Antw:Keine Tätigkeiten
« Antwort #14 am: 14.06.2025 11:29 »
Der Anspruch besteht aus 2023. Wenn dein AG dich zunächst befristet für 6 Monate auf eine Q3 Stelle setzt und dann die Frist verstreichen lässt und du die Tätigkeit letztendlich über ein Jahr machst, besteht unserer Auffassung nach ein Anspruch nach Paragraph 13 TVöD. Die Gewerkschaft klagt hier aktuell für mich.

Als Strafe werde ich halt jetzt etwas drangsaliert.