Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Auszahlung Leistungsentgelt
FearOfTheDuck:
Wieso freiwillig? Wohl eher tariflich normiert und vorher von den Beschäftigten abgezwackt
ColeTrickle:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 16.06.2025 18:30 ---Wieso freiwillig? Wohl eher tariflich normiert und vorher von den Beschäftigten abgezwackt
--- End quote ---
Eben so sieht es aus. Es geht hier nicht um eine freiwillige Leistung im Sinne von Wasser zur Verfügung stellen im Sommer :)
--- Zitat von: Ellen Alien am 16.06.2025 15:24 ---
Nein, die Frage war, wie andere damit umgehen würden. Mein Gott, da wird halt mal eine Frist nicht eingehalten, möglicherweise durch Priorisierung. ::) Am Ende gibt’s freiwillig was zum regulären Gehalt obendrauf. Einfach mal hinnehmen, statt sich aufregen.
--- End quote ---
Hast Recht, mein Gott. Bekommt man sein Geld halt etwas später, kann ja mal vorkommen. Priorisierung halt...
Schon lange im öD? ;) Scheint mir nicht so.
TVOEDAnwender:
Wenn die Rechtsgrundlage eine gültige Dienstvereinbarung auf Grundlage des § 18 TVöD ist und der Auszahlungszeitpunkt in der Dienstvereinbarung geregelt ist, ist der Anspruch fällig und dein Arbeitgeber ist im Verzug. D.h. du könntest ihm z.B. einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen.
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