Autor Thema: Trennungsgeld  (Read 1494 times)

regas

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Trennungsgeld
« am: 13.06.2025 15:25 »
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage über eine etwas komplizierte Situation, bei der es um das Trennungsgeld geht. Ich kenne mich leider damit nicht so gut aus und habe mit der Suchfunktion noch nicht die passende Lösung gefunden.

Ich werde Beamter auf Widerruf, mit dem Start meines dualen Studiums. Seit kurzem wohne ich wieder bei meinen Eltern (Erstwohnsitz), nachdem ich meine eigene Wohnung (Zweitwohnsitz) aufgegeben habe, da die Mietkosten für die große Wohnung fast meine gesamte Besoldung fressen würde. Ich habe jetzt jedoch die Gelegenheit, eine kleine (trennungsgeldberechtigte) Wohnung, 200km+ vom Studienort, zu einem sehr günstigen Preis von einem Bekannten zu mieten und während des dualen Studiums wieder meine eigenen vier Wände, in der Heimat und der Nähe meiner Freunde & Familie, zu haben.

Diese Wohnung würde ich gerne als meinen Zweitwohnsitz anmelden, weil mir das extrem viel Arbeit und Ärger ersparen würde. Ich besitze nämlich noch ein Haus und einige Hektar an Grundstücksfläche im Ausland, für die ich Steuern & Co. im Nicht-EU Ausland zahlen muss. Für die ist es wichtig, dass mein Erstwohnsitz der Gleiche bleibt, weil ich die beglaubigten Kopien meiner Dokumente, Vollmachten & Co. hinterlegt habe und meinem Bekannten vor Ort so nur das Geld überweisen muss und dieser sich glücklicherweise darum kümmert. So muss ich nur alle 10 Jahre vor Ort zum Amt im Ausland. Ändere ich meinen Erstwohnsitz, müsste ich jedes Mal, wenn ich den Erstwohnsitz ändere, wieder hinfliegen, Dokumente hinterlegen, Vollmachten erstellen, übersetzen, beglaubigen lassen & Co. nur um meine Verpflichtungen zu zahlen. Die Zusatzkosten sind dann ganz schnell mindestens ein ganzes Nettogehalt oder mehr.

Für den Zweitwohnsitz, also meine neue kleine Wohnung, würde ich bei meinem Dienstherrn gerne Trennungsgeld beantragen, während mein Erstwohnsitz weiterhin die Adresse meines Elternhauses bleibt. Bin ich damit grundsätzlich trennungsgeldberechtigt?

Danke für eure Auskunft!

Asperatus

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #1 am: 14.06.2025 08:46 »
Wichtig ist, dass du eine eigene Wohnung hast ("geschlossene Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguß und Toilette."), nicht nur einzelne Räume bei deinen Eltern bewohnst. Diese muss vor deiner Ernennung bestehen. Ob Erst- oder Nebenwohnsitz, ist meines Wissens grundsätzlich nicht relevant für die Gewährung von Trennungsgeld. In der Regel ist die Wohnungseigenschaft durch Mietverträge/Grundrisse zu belegen, nicht durch Meldebescheinigungen.

clarion

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #2 am: 14.06.2025 08:58 »
Einen Wohnsitz 200 km vom Studienort entfernt als Zweitwohnsitz zu deklarieren, halte ich für wenig plausibel.

regas

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #3 am: 14.06.2025 21:38 »
Wichtig ist, dass du eine eigene Wohnung hast ("geschlossene Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguß und Toilette."), nicht nur einzelne Räume bei deinen Eltern bewohnst. Diese muss vor deiner Ernennung bestehen. Ob Erst- oder Nebenwohnsitz, ist meines Wissens grundsätzlich nicht relevant für die Gewährung von Trennungsgeld. In der Regel ist die Wohnungseigenschaft durch Mietverträge/Grundrisse zu belegen, nicht durch Meldebescheinigungen.

Die Mietwohnung würde ich von einer dritten Person, unabhängig von den Eltern, mieten. Die Wohnung hätte dann auch einen Raum mit Kochgelegenheit und ein eigenes Bad mit Toilette & Co. - also grundsätzlich trennungsgeldberechtigt lt. BVA-Info.

Einen Wohnsitz 200 km vom Studienort entfernt als Zweitwohnsitz zu deklarieren, halte ich für wenig plausibel.

Kann ich nachvollziehen, ist aber die unglückliche Konstellation, in der ich mich aktuell befinde. Ich habe selbst schon viel Geld in Rechtsberatung im Ausland investiert, um bessere Konstellationen zu finden, aber da besteht keine Flexibilität für eine bessere Lösung. Mit der aktuellen Lösung strecke ich bereits meine rechtlichen Möglichkeiten.

clarion

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #4 am: 14.06.2025 23:21 »
Sorry das ich es so hart sage. Ich sehe nicht dass Du Trennungsgeld bekommen solltest! Du wohnst aktuell bei den Eltern, weil es billiger ist, so weit so verständlich.  Hast Du da eine eigene Küche und Badezimmer? Wenn nicht bist Du nicht trennungsgeldberechtigt. Wenn Du meinst,  neben der Unterkunft bei den Eltern und der Immobilie im Ausland  noch eine dritte Wohnung weitab vom Dienstort zu brauchen, dann ist das Dein persönlicher Luxus. Warum sollte da der Staat, also wir alle das finanzieren???
« Last Edit: 14.06.2025 23:28 von clarion »

Bjoerni

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #5 am: 15.06.2025 13:16 »
Da du ja selber schreibst, dass du Beamter auf Widerruf wirst, gehe ich davon aus, dass du noch nicht verbeamtet bist.
Solange du vor der Verbeamtung diese Wohnung beziehst und am besten auch deiner Personalbearbeitenden Dienststelle diese neue Wohnung mitteilst, sollte dem Trennungsgeld nichts im Wege stehen.
Ob Erst- oder Zweiwohnsitz ist nicht relevant.
Sollte zur Verbeamtung jedoch nur dein "Kinderzimmer" bei den Eltern gegeben sein, wirst du kein TG bekommen

regas

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #6 am: 15.06.2025 18:56 »
Sorry das ich es so hart sage. Ich sehe nicht dass Du Trennungsgeld bekommen solltest! Du wohnst aktuell bei den Eltern, weil es billiger ist, so weit so verständlich.  Hast Du da eine eigene Küche und Badezimmer? Wenn nicht bist Du nicht trennungsgeldberechtigt. Wenn Du meinst,  neben der Unterkunft bei den Eltern und der Immobilie im Ausland  noch eine dritte Wohnung weitab vom Dienstort zu brauchen, dann ist das Dein persönlicher Luxus. Warum sollte da der Staat, also wir alle das finanzieren???

Du verstehst es nicht, deswegen siehst du es auch nicht ein. Sollte ich das nicht ausführlich erklärt haben, ist das mein Fehler.

Ich bin bei meinen Eltern gemeldet, wohne aber dort nicht überwiegend. Der Erstwohnsitz ist dort gemeldet, weil es für Immobilie + Grundstück im Ausland am meisten Sinn ergibt. Ich habe die letzten Jahre immer eine eigene Wohnung gehabt und diese Wohnung für das duale Studium jetzt gekündigt, weil eine Monatsmiete von 1.000€+ mit einer AW-Besoldung natürlich keine finanziell sinnvolle Entscheidung ist. Ich bin nämlich bis zu meinem dualen Studium berufstätig. Ich habe natürlich weiterhin den Wunsch nach einer eigenen Wohnung, daher auch die Fragen zum Trennungsgeld und der Finanzierbarkeit dieser, da vor mir die Möglichkeit einer kleinen aber finanzierbaren Wohnung steht, die ich mir auch mit einer AW-Besoldung leisten könnte.

Sollte das zum Verständnis nicht ausreichen, kann ich dir leider nicht helfen.

Da du ja selber schreibst, dass du Beamter auf Widerruf wirst, gehe ich davon aus, dass du noch nicht verbeamtet bist.
Solange du vor der Verbeamtung diese Wohnung beziehst und am besten auch deiner Personalbearbeitenden Dienststelle diese neue Wohnung mitteilst, sollte dem Trennungsgeld nichts im Wege stehen.
Ob Erst- oder Zweiwohnsitz ist nicht relevant.
Sollte zur Verbeamtung jedoch nur dein "Kinderzimmer" bei den Eltern gegeben sein, wirst du kein TG bekommen

Vielen Dank, die Info hat mir sehr weitergeholfen. Das mit meinem "Kinderzimmer" für das TG ist mir bekannt und war ohnehin nicht erwartet. Ich habe nur keinerlei Informationen dazu gefunden, welche das Thema Wohnsitze mit dem Trennungsgeld näher betrachtet.

clarion

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #7 am: 15.06.2025 21:08 »
Ich verstehe Dich schon.

Die willst Deine Einkünfte maximieren. Und dieses ist anscheinend deshalb notwendig, weil Du Dir drei Unterkünfte leisten willst, Elternhaus, Studienort, bevorzugter Wohnort und als Feriendomizil Dein Haus im Ausland und das ist halt Luxus.

Ich habe selbst erst bis Mitte Dreißig nach vorheriger Berufstätigkeit das Referendariat gemacht und es war finanziell ein Rückschritt, der sich inzwischen gut bezahlt gemacht hat.  Ich wäre nie auf die Idee gekommen  mir mehrere Wohnsitze zu leisten, und musste für die Extras wie Urlaub oder Autoreparatur an mein Erspartes ran. Ich bin erstaunt, dass Du diesen Luxus gerne gefördert haben willst.

ElektroIng

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #8 am: 16.06.2025 15:49 »
Moin,

also grundsätzlich muss ein potentieller TG-Empfänger, hier wird von einer ledigen/geschiedenen/getrenntlebenden/verwidweten Person gesprochen, eine von der zuständigen TG-Stelle anerkannte Wohnung (amtliche Bestätigung mit Dienstsiegel etc.) besitzen. Zweitwohnsitz ist in der Regel der Wohnsitz am Dienstort, in dem Fall Studienort. Hauptwohnsitz ist die sogn. anerkannte Wohnung weiter weg, also zu Hause. Man bekommt dann mit der sogn. 3+5 Regelung (also max. 8 Jahre) die Wohnung am Dienstort mit dem ortsüblichen, maximalen und aktuell gültigen Trennungsübernachtungsgeldsatz (TÜG) monatlich sogar im Voraus bezahlt.

Bsp.: In Kiel sind das aktuell max. 750,00 Euro monatlich. D.h. wenn die Wohnung in Kiel 850,00 Euro kostet, bezahlst du 100,00 Euro aus eigener Tasche (die 100 € sind dann steuerlich absetzbar). Kostet die Wohnung nur 500 Euro bekommst du von der TG-Stelle die 500 Euro (es ist dann natürlich nichts steuerlich absetzbar, wird ja schon alles steuerfrei bezahlt).

Ich bin aktuell Beamter bei der Bundeswehr und aufgrund räumlicher Trennung Hauptwohnsitz-Dienstort seit ca. 12 Jahren TG-Empfänger nach §6. §3-TG-Bezieher wären tägliche Pendler und nicht Wochenendpendler wie ich.

Als Lediger sollte man vor dem geplanter Start der Ausbildung die Hauptwohnung schon anerkannt haben. während der Maßnahme wird i.d.R. argumentiert, dass man ja an den Dienstort (Studienort) umziehen könnte. Außer man ist verheiratet, dann ist alles egal, man kann umziehen mit dem Hauptwohnsitz wie man will, hauptsache die Ehepartnerin lebt dort mit einem zusammen.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen.

Grüße

Gewerbler

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #9 am: 17.06.2025 08:02 »
[...] eine von der zuständigen TG-Stelle anerkannte Wohnung (amtliche Bestätigung mit Dienstsiegel etc.) besitzen.

Das stimmt so pauschal nicht. Ich denke, das hängt vom Reisekostenrecht (Trennungsgeld ist doch ein Teil davon?) des Dienstherrn ab.

Ich kann nur von meiner Situation in Baden-Württemberg sprechen:
Ich wurde (zunächst formal) einer Dienststelle (ein Landratsamt) zugeordnet und von dort für 6 Monate zur Einarbeitung an ein Regierungspräsidium abgeordnet. Dort habe ich mir ein 1-Zimmer-Appartment genommen, dieses aber nicht als Wohnsitz angemeldet. Mein Wohnort war noch unverändert, da meine finale Dienststelle noch nicht feststand.

Für die Prüfung der Berechtigung auf TG kam es dann drauf an, wie weit Wohnung, (formale) Dienststelle und Abordnungsstelle voneinander entfernt sind. Außerdem musste in der Abordnung die Zusage zu Trennungsgeld fixiert sein (später bei Kollegen gab es bei Versetzung auch die Zusage für Umzugskosten).
Und dann konnte ich wählen zwischen täglicher Heimfahrt oder "klassischem Trennungsgeld".

Ich habe jedenfalls von der Wohnung einen großen Anteil (ohne Nebenkosten) übernommen gekriegt und zusätzlich noch Heimfahrten. Da ich verheiratet bin, waren es glaube ich doppelt so viele wie als Lediger und dann gab es glaube ich noch einen Unterschied zwischen den ersten und letzten drei Monaten.


Davon abgesehen ist mir, wie @clarion der Wunsch hier nicht so ganz klar. Wenn der Wohnsitz bei den Eltern ist, wäre es für mich persönlich naheliegender, am Studienort eine zweite Wohnung zu nehmen, dafür dann ggf. TG zu bekommen und mich unter der Woche auf das Studium konzentrieren zu können, ohne groß hin und her zu fahren.
Extra nochmal 200 km weg zu ziehen erscheint mir seltsam. Aber wenn es rechtlich so abzubilden ist, ist es eben so. Vielleicht ein Fehler im System, der so nicht unbedingt gedacht war.

PolareuD

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #10 am: 17.06.2025 09:37 »
Man bekommt dann mit der sogn. 3+5 Regelung (also max. 8 Jahre) die Wohnung am Dienstort mit dem ortsüblichen, maximalen und aktuell gültigen Trennungsübernachtungsgeldsatz (TÜG) monatlich sogar im Voraus bezahlt.

Die 3+5 Regelung gilt m.W.n. nur für die Bundeswehr. In anderen Ressorts gelten meistens sehr viel schlechtere TG-Regelungen.