Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage über eine etwas komplizierte Situation, bei der es um das Trennungsgeld geht. Ich kenne mich leider damit nicht so gut aus und habe mit der Suchfunktion noch nicht die passende Lösung gefunden.
Ich werde Beamter auf Widerruf, mit dem Start meines dualen Studiums. Seit kurzem wohne ich wieder bei meinen Eltern (Erstwohnsitz), nachdem ich meine eigene Wohnung (Zweitwohnsitz) aufgegeben habe, da die Mietkosten für die große Wohnung fast meine gesamte Besoldung fressen würde. Ich habe jetzt jedoch die Gelegenheit, eine kleine (trennungsgeldberechtigte) Wohnung, 200km+ vom Studienort, zu einem sehr günstigen Preis von einem Bekannten zu mieten und während des dualen Studiums wieder meine eigenen vier Wände, in der Heimat und der Nähe meiner Freunde & Familie, zu haben.
Diese Wohnung würde ich gerne als meinen Zweitwohnsitz anmelden, weil mir das extrem viel Arbeit und Ärger ersparen würde. Ich besitze nämlich noch ein Haus und einige Hektar an Grundstücksfläche im Ausland, für die ich Steuern & Co. im Nicht-EU Ausland zahlen muss. Für die ist es wichtig, dass mein Erstwohnsitz der Gleiche bleibt, weil ich die beglaubigten Kopien meiner Dokumente, Vollmachten & Co. hinterlegt habe und meinem Bekannten vor Ort so nur das Geld überweisen muss und dieser sich glücklicherweise darum kümmert. So muss ich nur alle 10 Jahre vor Ort zum Amt im Ausland. Ändere ich meinen Erstwohnsitz, müsste ich jedes Mal, wenn ich den Erstwohnsitz ändere, wieder hinfliegen, Dokumente hinterlegen, Vollmachten erstellen, übersetzen, beglaubigen lassen & Co. nur um meine Verpflichtungen zu zahlen. Die Zusatzkosten sind dann ganz schnell mindestens ein ganzes Nettogehalt oder mehr.
Für den Zweitwohnsitz, also meine neue kleine Wohnung, würde ich bei meinem Dienstherrn gerne Trennungsgeld beantragen, während mein Erstwohnsitz weiterhin die Adresse meines Elternhauses bleibt. Bin ich damit grundsätzlich trennungsgeldberechtigt?
Danke für eure Auskunft!