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Trennungsgeld
regas:
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage über eine etwas komplizierte Situation, bei der es um das Trennungsgeld geht. Ich kenne mich leider damit nicht so gut aus und habe mit der Suchfunktion noch nicht die passende Lösung gefunden.
Ich werde Beamter auf Widerruf, mit dem Start meines dualen Studiums. Seit kurzem wohne ich wieder bei meinen Eltern (Erstwohnsitz), nachdem ich meine eigene Wohnung (Zweitwohnsitz) aufgegeben habe, da die Mietkosten für die große Wohnung fast meine gesamte Besoldung fressen würde. Ich habe jetzt jedoch die Gelegenheit, eine kleine (trennungsgeldberechtigte) Wohnung, 200km+ vom Studienort, zu einem sehr günstigen Preis von einem Bekannten zu mieten und während des dualen Studiums wieder meine eigenen vier Wände, in der Heimat und der Nähe meiner Freunde & Familie, zu haben.
Diese Wohnung würde ich gerne als meinen Zweitwohnsitz anmelden, weil mir das extrem viel Arbeit und Ärger ersparen würde. Ich besitze nämlich noch ein Haus und einige Hektar an Grundstücksfläche im Ausland, für die ich Steuern & Co. im Nicht-EU Ausland zahlen muss. Für die ist es wichtig, dass mein Erstwohnsitz der Gleiche bleibt, weil ich die beglaubigten Kopien meiner Dokumente, Vollmachten & Co. hinterlegt habe und meinem Bekannten vor Ort so nur das Geld überweisen muss und dieser sich glücklicherweise darum kümmert. So muss ich nur alle 10 Jahre vor Ort zum Amt im Ausland. Ändere ich meinen Erstwohnsitz, müsste ich jedes Mal, wenn ich den Erstwohnsitz ändere, wieder hinfliegen, Dokumente hinterlegen, Vollmachten erstellen, übersetzen, beglaubigen lassen & Co. nur um meine Verpflichtungen zu zahlen. Die Zusatzkosten sind dann ganz schnell mindestens ein ganzes Nettogehalt oder mehr.
Für den Zweitwohnsitz, also meine neue kleine Wohnung, würde ich bei meinem Dienstherrn gerne Trennungsgeld beantragen, während mein Erstwohnsitz weiterhin die Adresse meines Elternhauses bleibt. Bin ich damit grundsätzlich trennungsgeldberechtigt?
Danke für eure Auskunft!
Asperatus:
Wichtig ist, dass du eine eigene Wohnung hast ("geschlossene Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguß und Toilette."), nicht nur einzelne Räume bei deinen Eltern bewohnst. Diese muss vor deiner Ernennung bestehen. Ob Erst- oder Nebenwohnsitz, ist meines Wissens grundsätzlich nicht relevant für die Gewährung von Trennungsgeld. In der Regel ist die Wohnungseigenschaft durch Mietverträge/Grundrisse zu belegen, nicht durch Meldebescheinigungen.
clarion:
Einen Wohnsitz 200 km vom Studienort entfernt als Zweitwohnsitz zu deklarieren, halte ich für wenig plausibel.
regas:
--- Zitat von: Asperatus am 14.06.2025 08:46 ---Wichtig ist, dass du eine eigene Wohnung hast ("geschlossene Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguß und Toilette."), nicht nur einzelne Räume bei deinen Eltern bewohnst. Diese muss vor deiner Ernennung bestehen. Ob Erst- oder Nebenwohnsitz, ist meines Wissens grundsätzlich nicht relevant für die Gewährung von Trennungsgeld. In der Regel ist die Wohnungseigenschaft durch Mietverträge/Grundrisse zu belegen, nicht durch Meldebescheinigungen.
--- End quote ---
Die Mietwohnung würde ich von einer dritten Person, unabhängig von den Eltern, mieten. Die Wohnung hätte dann auch einen Raum mit Kochgelegenheit und ein eigenes Bad mit Toilette & Co. - also grundsätzlich trennungsgeldberechtigt lt. BVA-Info.
--- Zitat von: clarion am 14.06.2025 08:58 ---Einen Wohnsitz 200 km vom Studienort entfernt als Zweitwohnsitz zu deklarieren, halte ich für wenig plausibel.
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Kann ich nachvollziehen, ist aber die unglückliche Konstellation, in der ich mich aktuell befinde. Ich habe selbst schon viel Geld in Rechtsberatung im Ausland investiert, um bessere Konstellationen zu finden, aber da besteht keine Flexibilität für eine bessere Lösung. Mit der aktuellen Lösung strecke ich bereits meine rechtlichen Möglichkeiten.
clarion:
Sorry das ich es so hart sage. Ich sehe nicht dass Du Trennungsgeld bekommen solltest! Du wohnst aktuell bei den Eltern, weil es billiger ist, so weit so verständlich. Hast Du da eine eigene Küche und Badezimmer? Wenn nicht bist Du nicht trennungsgeldberechtigt. Wenn Du meinst, neben der Unterkunft bei den Eltern und der Immobilie im Ausland noch eine dritte Wohnung weitab vom Dienstort zu brauchen, dann ist das Dein persönlicher Luxus. Warum sollte da der Staat, also wir alle das finanzieren???
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