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Keine komplette Dienstbefreiung (mehr) wärend des Verwaltungslehrgangs 1

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Wonny:
Hallo zusammen,

man kann Freitags schon arbeiten, aber es wird nach 12 kaum noch jemand da sein, d. h. Du hast keine Schnittstellen, niemand unterschreibt Dir was und die Systeme werden auch zum Teil gewartet.

Theoretisch kannst Du von 6 bis 20 Uhr arbeiten. Wie gesagt, kann ich das aufgrund der Tätigkeiten tun. Es gibt andere Leute an anderen Ämtern der gleichen Kommune, die haben da ein echtes Problem.

Die Gewerkschafte sagte zu mir, der Arbeitgeber müsse sicherstellen dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auch "zu arbeiten wäre" => d. h. ich muss die Chance haben, das auch am Stück zu tun und nicht quer durch die Republik muss, um die Arbeitszeit zu erfüllen.

Zu jemandem anderes sagte man, der Tarifvertrag würde solche Regelungen hergeben. Ziemlich schwammig, ich jedenfalls habe nichts gefunden.

LG
Wonny

clarion:
Gibt es keine Arbeiten, die man allein erledigen kann? Gibt es die Möglichkeit im Homeoffice noch ein bis zwei Stunden zu arbeiten?

MoinMoin:
Ich fasse zusammen:
Ihr habt eine Gleitzeitvereinbarung, die es euch erlaubt zwischen 6-20 zu arbeiten.
Also seit ihr auch eigenständig dafür verantwortlich eure Sollarbeit zu erfüllen und der AG stellt damit sicher, dass ihr arbeiten könnt, er sperrt euch ja nicht aus. Ob ihr es am Stück oder mit Unterbrechungen macht ist doch der Deal und der Vorteil und euere Freiheit, die einige plötzlich als Problem sehen.
Das hat allerdings alles nichts mit Tarifrecht zu tun.

Ihr bekommt nur die Zeit des Lehrgangs an Lehrgangstagen als Arbeitszeit angerechnet.
Nachvollziehbar. Wenn es keine angeordnete Veranstaltung ist, sondern „privat“.
Dann sind die Lehrgänge keine Dienstreisen. Und das ist der Dreh und Angelpunkt. Wenn es eine Dienstreise wäre, dann dürften keine Minusstunden entstehen.

Dumme Frage:
Weil Freitags nachmittags nichts unterschrieben wird, kann man nicht arbeiten? Weil dann der Unterschreiber am Montag überlastet wäre?

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Wonny am 14.06.2025 07:52 ---Hallo zusammen,

man kann Freitags schon arbeiten, aber es wird nach 12 kaum noch jemand da sein, d. h. Du hast keine Schnittstellen, niemand unterschreibt Dir was und die Systeme werden auch zum Teil gewartet.

Theoretisch kannst Du von 6 bis 20 Uhr arbeiten. Wie gesagt, kann ich das aufgrund der Tätigkeiten tun. Es gibt andere Leute an anderen Ämtern der gleichen Kommune, die haben da ein echtes Problem.




--- End quote ---

Zum oberen Absatz: das klingt schon schwer nach Ausrede.

Zum unteren Absatz: Dem AG seine Arbeitsleistung anbieten und ihm damit das Problem zurückgeben.

SozPädBW:
Aber es könnten freitags doch dennoch Vorgänge bis zur Unterschriftsreife vorbereitet werden, die Arbeit so organisiert werden, dass Freitagnachmittag Sachen bearbeitet werden, die nicht die Anwesenheit anderer erforderlich machen.

Ich habe eher das Gefühl, dass du freitags nicht länger arbeiten möchtest. Dann bleibt lediglich die Option der Teilzeitbeschäftigung bis zum Abschluss des Lehrganges.

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