Ich bin frühpensionierte Beamtin (Mindestversorgung) und kam bis vor ein paar Jahren auch einigermaßen mit meinen Bezügen zurecht. Mittlerweile bin ich mit hohen Beiträgen in der PKV sowie Miet- und Nebenkostenerhöhungen, ... an meine Belastungsgrenze gestoßen und sehe mich gezwungen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen wenigstens einen Minijob anzunehmen.
Bisher helfe ich im örtlichen Sportverein aus und erhalte eine Übungsleiterpauschale von monatlich 250,- € Steuerfrei.
Im Netz wird die Übungsleiterpauschale so definiert:
Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung, die es Personen ermöglicht, bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei zu verdienen, wenn sie in einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Trainer oder in ähnlichen Rollen für gemeinnützige Organisationen arbeiten.
Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 2025 bis zu 556 Euro pro Monat, was einem jährlichen Einkommen von bis zu 6.672 Euro entspricht. Zusammen mit der Übungsleiterpauschale könnten man somit bis zu 9.672 Euro hinzuverdienen ohne dass Steuern oder sonstige Abgaben anfallen.
Als Frühpensionärin erhalte ich die Mindestversorgung. Gilt dieser steuerfreie Hinzuverdienst auch für frühpensionierte Beamte? Vielleicht kennt sich ja jemand hiermit aus? Ich bin über jede Antwort sehr dankbar.