Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Einstieg in den Öffentlichen Dienst

(1/2) > >>

Planwerk:
Hallo,

bis November dieses Jahres befinde ich mich noch im Masterstudium der Stadtplanung in Nordrhein-Westfalen. Parallel dazu arbeite ich derzeit als Werkstudent im Bereich Erneuerbare Energien. Da ich meine berufliche Zukunft jedoch im Bereich der kommunalen Stadtplanung sehe, beginne demnächst, mich gezielt auf Stellen im öffentlichen Dienst zu bewerben. Über das Portal Interamt habe ich bereits einige interessante Ausschreibungen gefunden.

Da ich langfristig eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst anstrebe, habe ich mich bereits mit Themen wie Eingruppierung, Erfahrungsstufen und Entwicklungsmöglichkeiten beschäftigt. Es sind jedoch noch einige Fragen offen geblieben, bei denen ich auf fachkundige Auskünfte hoffe:

Frage 1:
Viele Stellen im Bereich Stadtplanung sind mit Entgeltgruppe E11 oder E12 ausgeschrieben, Voraussetzung hier ist der Bachelorabschluss. Da ich meinen Master voraussichtlich berufsbegleitend im kommenden Jahr abschließen werde, wären diese Stellen passend für mich.
Bei Ausschreibungen nach E12 steht häufig der Hinweis, dass ohne dreijährige einschlägige Berufserfahrung zunächst eine Eingruppierung in E11 erfolgt.
Gilt dies pauschal für alle E12-Stellen oder ist die Eingruppierung abhängig von den konkreten Vorgaben in der jeweiligen Stellenausschreibung bzw. der Bewertung durch die Personalstelle?

Frage 2:
Ich habe meinen Bachelorabschluss im Oktober 2023 erworben und bin seitdem als Werkstudent tätig (mit Aufgaben, die teilweise im Bereich Stadtentwicklung liegen).
Kann diese Tätigkeit ganz oder teilweise als einschlägige Berufserfahrung angerechnet werden?

Frage 3:
Langfristig strebe ich eine Position mit Führungsverantwortung an, beispielsweise als Gruppen- oder Fachbereichsleitung (häufig mit E14 ausgeschrieben).
Wird in einem solchen Fall meine bereits erworbene Erfahrungszeit in E12 bei der Stufenzuordnung berücksichtigt (z. B. Wechsel von E12 Stufe 4 zu E14 Stufe 4)? Oder beginnt man bei einem Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe grundsätzlich in Stufe 1?

Frage 4:
Spielt es hinsichtlich der Stufenzuordnung eine Rolle, ob ich eine höherwertige Stelle innerhalb der gleichen Kommune antrete oder zu einer anderen Kommune wechsle? Wird die bisherige Erfahrungszeit in beiden Fällen gleichermaßen berücksichtigt?

Umlauf:

--- Zitat von: Planwerk am 16.06.2025 18:18 ---Hallo,

bis November dieses Jahres befinde ich mich noch im Masterstudium der Stadtplanung in Nordrhein-Westfalen. Parallel dazu arbeite ich derzeit als Werkstudent im Bereich Erneuerbare Energien. Da ich meine berufliche Zukunft jedoch im Bereich der kommunalen Stadtplanung sehe, beginne demnächst, mich gezielt auf Stellen im öffentlichen Dienst zu bewerben. Über das Portal Interamt habe ich bereits einige interessante Ausschreibungen gefunden.

Da ich langfristig eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst anstrebe, habe ich mich bereits mit Themen wie Eingruppierung, Erfahrungsstufen und Entwicklungsmöglichkeiten beschäftigt. Es sind jedoch noch einige Fragen offen geblieben, bei denen ich auf fachkundige Auskünfte hoffe:

Frage 1:
Viele Stellen im Bereich Stadtplanung sind mit Entgeltgruppe E11 oder E12 ausgeschrieben, Voraussetzung hier ist der Bachelorabschluss. Da ich meinen Master voraussichtlich berufsbegleitend im kommenden Jahr abschließen werde, wären diese Stellen passend für mich.
Bei Ausschreibungen nach E12 steht häufig der Hinweis, dass ohne dreijährige einschlägige Berufserfahrung zunächst eine Eingruppierung in E11 erfolgt.
Gilt dies pauschal für alle E12-Stellen oder ist die Eingruppierung abhängig von den konkreten Vorgaben in der jeweiligen Stellenausschreibung bzw. der Bewertung durch die Personalstelle?

Frage 2:
Ich habe meinen Bachelorabschluss im Oktober 2023 erworben und bin seitdem als Werkstudent tätig (mit Aufgaben, die teilweise im Bereich Stadtentwicklung liegen).
Kann diese Tätigkeit ganz oder teilweise als einschlägige Berufserfahrung angerechnet werden?

Frage 3:
Langfristig strebe ich eine Position mit Führungsverantwortung an, beispielsweise als Gruppen- oder Fachbereichsleitung (häufig mit E14 ausgeschrieben).
Wird in einem solchen Fall meine bereits erworbene Erfahrungszeit in E12 bei der Stufenzuordnung berücksichtigt (z. B. Wechsel von E12 Stufe 4 zu E14 Stufe 4)? Oder beginnt man bei einem Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe grundsätzlich in Stufe 1?

Frage 4:
Spielt es hinsichtlich der Stufenzuordnung eine Rolle, ob ich eine höherwertige Stelle innerhalb der gleichen Kommune antrete oder zu einer anderen Kommune wechsle? Wird die bisherige Erfahrungszeit in beiden Fällen gleichermaßen berücksichtigt?

--- End quote ---

Zu 1: Es ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.

Zu 2: eher nicht; aber fragen kostet nichts

Zu 3/4: Innerhalb der Gemeinde sollte es als Höhergruppierung laufen. Stufe bleibt erhalten, aber die Laufzeit der Stufe beginnt neu. In einer anderen Gemeinde muss das vor Unterschrift ausgehandelt werden. Der Anspruch ist recht limitiert.

Schweppes:
Alle Fragen lassen sich nicht Pauschal beantworten, denn jeder öffentliche Arbeitgeber verfolgt eine eigene Personalstrategie im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten (die Möglichkeiten sind jedoch mit ausreichend Fantasie und Pragmatismus üppig).

Jeder öffentliche Arbeitgeber baut sich sein eigenes Entgeltgruppengerüst auf und definiert für sich selbst, was in der Praxis schwer und anspruchsvoll ist. Jeder öffentliche Arbeitgeber entscheidet für sich, ob und wie er die Erfahrung von Praktikanten, Werksstudenten und Quereinsteigern bewertet. Jeder öffentliche Arbeitgeber hat seine eigenen Regelungen/Anforderungen für die Nach- oder Neubesetzung von Führungspositionen.

clarion:
Zu Frage 3) Dann solltest Du ein Baureferendariat Städtebau in Erwägung ziehen

MoinMoin:

--- Zitat von: Schweppes am 16.06.2025 20:25 ---Alle Fragen lassen sich nicht Pauschal beantworten, denn jeder öffentliche Arbeitgeber verfolgt eine eigene Personalstrategie im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten (die Möglichkeiten sind jedoch mit ausreichend Fantasie und Pragmatismus üppig).

Jeder öffentliche Arbeitgeber baut sich sein eigenes Entgeltgruppengerüst auf und definiert für sich selbst, was in der Praxis schwer und anspruchsvoll ist. Jeder öffentliche Arbeitgeber entscheidet für sich, ob und wie er die Erfahrung von Praktikanten, Werksstudenten und Quereinsteigern bewertet. Jeder öffentliche Arbeitgeber hat seine eigenen Regelungen/Anforderungen für die Nach- oder Neubesetzung von Führungspositionen.

--- End quote ---
Und jeder offentlicher AG muss sich trotzdem ans Tarifrecht halten und kann nicht niedriger sein als es der Tarif vorsieht, nach oben gehts nach unten nicht.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version