Autor Thema: nochmal Kündigungsfrist sowie Zusatzversorgung  (Read 1579 times)

reisensburg

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Hallo,
ich habe zum 01.10.2020 meine aktuelle Stelle im öffentlichen Dienst, TV-L, begonnen. Wenn ich zum 30.09.2025 kündigen möchte, wie lang ist dann meine Kündigungsfrist? Sind dies noch 6 Wochen bis zum Ende September oder schon 3 Monate wegen erfüllter 5 Jahre?
Zusätzlich die Frage zur VBL in Baden-Württemberg. Ich habe mit dem kommenden September dann meiner Einschätzung nach die Wartezeit von 60 Monaten für die Betriebsrente erreicht, so dass eine Auszahlung meines Anteils nicht mehr möglich wäre?
Danke euch ganz herzlich
reisensburg

Rowhin

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Antw:nochmal Kündigungsfrist sowie Zusatzversorgung
« Antwort #1 am: 17.06.2025 10:55 »
Hallo,
ich habe zum 01.10.2020 meine aktuelle Stelle im öffentlichen Dienst, TV-L, begonnen. Wenn ich zum 30.09.2025 kündigen möchte, wie lang ist dann meine Kündigungsfrist? Sind dies noch 6 Wochen bis zum Ende September oder schon 3 Monate wegen erfüllter 5 Jahre?

Davon ausgehend, dass es sich um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis handelt, und nach der Definition des TV-L, dass es sich bei der Beschäftigungszeit um die zurückgelegte Zeit im Arbeitsverhältnis beim selben AG handelt, dürfte deine Kündigungsfrist noch 6 Wochen betragen. Aber was hindert dich, deine Kündigung schon früher einzureichen und sicher zu gehen? Alternativ einfach mal bei der Personalabteilung nachfragen. Oder Auflösungsvertrag machen, das geht schließlich immer.

Zusätzlich die Frage zur VBL in Baden-Württemberg. Ich habe mit dem kommenden September dann meiner Einschätzung nach die Wartezeit von 60 Monaten für die Betriebsrente erreicht, so dass eine Auszahlung meines Anteils nicht mehr möglich wäre?

Korrekt. Sobald ein Rentenanspruch aufgrund einer Mindestdauer der Einzahlungen besteht, ist eine Erstattung leider nicht mehr möglich. Langfristig lohnt sich das aber auch, siehe z.B. diesen Post von Rentenonkel:

Zitat
Um eine lebenslange Rente von 150 EUR ab dem 67. Lebensjahr zu erhalten, muss man bei einem freien Anbieter auf dem Markt zwischen 35.000 - 45.000 EUR Kapital angespart haben.

Wenn man darüber hinaus auch noch das Risiko der Erwerbsminderung, den Hinterbliebenenschutz und die Möglichkeit, bei Schwerbehinderung oder bei besonders langjähriger Versicherung ab dem 65. Lebensjahr die Rente ohne Minderung beziehen zu können, mit einbindet, wird es noch teurer.

Wenn man die 5.000 EUR ausgezahlt bekommen würde, und die in eine Anlage mit 8 % für sich arbeiten lassen würde (z.B. gut laufende ETF Fonds), hätte man mit 67 Jahren ein Kapital von 23.304,79 EUR. Wenn man dann dieses Kapital in eine Sofortrente einzahlen würde, hätte man eine garantierte Rente von 850,08 EUR pro Jahr, also 70 EUR pro Monat. In dieser Zeit bis 67 Jahren würde man dann allerdings die oben genannten Risiken ausklammern.

Daher ist die Aussage, die VBL des ÖD sei super, bezogen auf den Arbeitnehmeranteil und im Vergleich mit anderen Playern auf dem Kapitalmarkt, durchaus nachvollziehbar und aus meiner Sicht auch richtig.

reisensburg

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Antw:nochmal Kündigungsfrist sowie Zusatzversorgung
« Antwort #2 am: 17.06.2025 16:30 »
Danke für die Antwort.
An einer frühen Kündigung hindert mich ein bisher nur mündliches Jobangebot in der freien Wirtschaft zum Oktober. Einen Vertrag habe ich also noch nicht, müsste bei 3-monatiger Kündigungsfrist aber in Kürze schon die Kündigung für meinen jetzigen Job einreichen.
Ohne neuen Vertrag ist mir das einfach zu riskant. Wenn ich aber eine 6-wöchige Kündigungsfrist habe, dann kann ich noch einige Zeit auf den Vertrag warten.
Und ein Auflösungsvertrag bleibt dann natürlich auch noch eine Option.

Albeles

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Antw:nochmal Kündigungsfrist sowie Zusatzversorgung
« Antwort #3 am: 23.06.2025 08:57 »
Ich würde mir eh nicht die VBL auszahlen lassen. Du bekommst ja nur deine selbst eingezahlten Beträge zurück. Der größere Teil vom AG schenkst Du somit ab.
Zudem würde ich vielleicht auch erst zum Jahresende gehen. So kannst Du die JSZ einstreichen und das könnte ja auch eine nette Summe sein. Geh nochmal in Verhandlung mit dem neuen AG in Spe. Und falls Du noch Urlaub und Überstunden hast, versuche das aufs Jahresende zu legen. Somit ständest Du dem neuen AG zur Verfügung und musst im alten Betrieb nicht mehr erscheinen. Wenn Du die 60 Monate voll hast, ist aber eine Auszahlung eh nicht mehr möglich.

Tante Hilde

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Antw:nochmal Kündigungsfrist sowie Zusatzversorgung
« Antwort #4 am: 23.06.2025 09:21 »
Ich würde mir eh nicht die VBL auszahlen lassen. Du bekommst ja nur deine selbst eingezahlten Beträge zurück. Der größere Teil vom AG schenkst Du somit ab.

Hm, das gilt aber nur für West. Bei der VBL-Ost bezahlen wir Monat für Monat über 4 %, der AG nur 2! Ziemlich unfair.

Umlauf

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Antw:nochmal Kündigungsfrist sowie Zusatzversorgung
« Antwort #5 am: 23.06.2025 10:12 »
Ich würde mir eh nicht die VBL auszahlen lassen. Du bekommst ja nur deine selbst eingezahlten Beträge zurück. Der größere Teil vom AG schenkst Du somit ab.

Hm, das gilt aber nur für West. Bei der VBL-Ost bezahlen wir Monat für Monat über 4 %, der AG nur 2! Ziemlich unfair.

Dafür ist die steuerliche Anrechnung der VBL-Ost besser, so dass das monatliche Netto im Osten sogar höher sein kann. Ziemlich unfair.
Die beiden VBL-Kreise sind komplett anders.