Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem meine erste Stelle im öffentlichen Dienst angetreten und stelle mir aktuell die Frage, ob ich richtig eingruppiert bin oder Einspruch erheben sollte. (EG10, Stufe 3)
Vielleicht hat der ein oder andere konkrete Informationen oder Ratschläge, die mir weiterhelfen können.
Wenn man aus der freien Wirtschaft kommt erschlägt einen das Thema Eingruppierung, weshalb ich über jede Hilfe dankbar bin!

Nachfolgend ein paar Stichpunkte und Fragen zur Eingruppierung/ Tätigkeit:
- Eingruppierung nach Stellenangebot bis max. E13 je nach Erfüllung der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen möglich
- kein wissenschaftlicher Hochschulabschluss vorhanden, nur Dipl.-Ing. (FH)
- die Stelle wurde vorher durch eine Person mit Master-Abschluss besetzt, es wurden lt. Erzählungen meiner Kollegen die gleichen Aufgaben erledigt (EG13?)
- gewünschte vorteilhafte Erfahrungen aus dem Stellenangebot können zum Teil durch vorherige Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen erfüllt werden
- Berufserfahrung wurde anhand einer ausführlichen Projektliste nachgewiesen (deshalb Stufe 3?)
- Tätigkeitsbeschreibung gibt es nicht oder ist nicht auffindbar
- Da ich den gleichen Tätigkeitsbereich betreue, wie mein(e) Vorgänger/-in stellt sich mir die Frage, ob eine Eingruppierung in EG12 gerechtfertigt wäre? (Stelle wurde bis EG13 ausgeschrieben?)
- Durch die Eingruppierung in E10, Stufe 3 frage ich mich, was genau die Stufen-Zuordnung aussagt? (Berufserfahrung und/oder Zusatzqualifikationen?)
- Finden gewünschte und auch nicht vorausgesetzte Zusatzqualifikationen eine tarifliche "Wertschätzung" durch eine höhere EG und/ oder Stufe? (die erworbenen Zusatzqualifikationen sind für den Tätigkeitsbereich und die Behörde allesamt von Vorteil und erweitern den fachspezifischen Wissensstand)
Ich habe leider das Gefühl, dass sich von den langjährigen Kollegen keiner so richtig damit auskennt oder auskennen möchte, da ich hier kaum Feedback bekomme.
Nun versuche ich es auf diesem Weg...
Lieben Dank vorab für euer Feedback!