Autor Thema: Was gehört alles zu den Aufgaben der EDV&Digitalisierung  (Read 902 times)

VielUnterwegs

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Arbeite nun schon ein paar Jahre in einer Gemeinde für die EDV&Digitalisierung. Seit knapp zwei Jahren fordere ich eine Stellenbeschreibung ein und bitte um die Feststellung meiner Eingruppierung - nichts habe ich bis heute bekommen.

Nun soll ich auch noch für eine Beschallung inkl. Mikrofonanlage im Sitzungssaal sorgen. Inkl. Angebotsanfragen etc.

Wie komme ich endlich an meine Stellenbeschreibung, damit ich endlich mal nachweisen kann, wofür ich eigentlich angestellt bin?!

Bubi11

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Welche EG hast du denn?

VielUnterwegs

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9a

Bubi11

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Bei uns ebenfalls in 9a.
EDV Fachkräfte die spezielle Projekte betreuen haben dann 9b.
Systemadministratoren sind in EG 10 zum Beispiel aber das bist du ja offensichtlich nicht.

VielUnterwegs

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Bin hier schon der SysAdmin, gibt hier nichts, was ich nicht mache. War auch Projektleiter der neuen Homepage, bin verantwortlich für sämtliche baulichen Maßnahmen in der EDV (Verkabelung neuer Büros etc.), hab letztes Jahr sämtliche Telefonanlagen erneuert usw., dieses Jahr Umstellung Win11+Office2024, dann muss ich noch den E-Posteingang einrichten usw. usw. Die Tage kommen die Herren zwecks Umstellung neuer Server (2016 -> 2025) inkl. Umzugsplanung...als ich denke, meine 9a ist verdient...ich frage mich nur, wo ziehe ich eine Grenze, was gehört NICHT dazu!?

TVOEDAnwender

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Arbeite nun schon ein paar Jahre in einer Gemeinde für die EDV&Digitalisierung. Seit knapp zwei Jahren fordere ich eine Stellenbeschreibung ein und bitte um die Feststellung meiner Eingruppierung - nichts habe ich bis heute bekommen.

Nun soll ich auch noch für eine Beschallung inkl. Mikrofonanlage im Sitzungssaal sorgen. Inkl. Angebotsanfragen etc.

Wie komme ich endlich an meine Stellenbeschreibung, damit ich endlich mal nachweisen kann, wofür ich eigentlich angestellt bin?!

Die Feststellung der Rechtsmeinung deines Arbeitgebers zu Deiner Eingruppierung hast Du schon: Er überweist jeden Monat ein Entgelt nach EG 9a.

Ein Recht auf eine Stellenbeschreibung gibt es nicht. Diese ergibt sich auch nicht aus dem Nachweisgesetz (das behaupten hier einige Forenteilnehmer, ist aber falsch, das NachweisG fordert nur "eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit", da wurde schon "Verwaltungsangestellter" zB ausreichen, das ist aber nicht die Pflicht, eine ausführliche Stellenbeschreibung dem Arbeitnehmer zu übergeben).

Du kannst den Arbeitgeber nur wie folgt erziehen: Du fragst bei jeder (neuen) Tätigkeit, die Du von einem Vorgesetzten jetzt bekommst, bei Eurem Personalbereich nach, ob dies den Dir übertragenen Tätigkeiten entspricht, da Du ja keine Stellenbeschreibung hast, weißt Du ja nicht, was/ob du diese Tätigkeit überhaupt ausführen sollst.
Ggfls. kannst Du aber auch versuchen, selber eine Stellenbeschreibung aufzusetzen und - wichtig - sich diese vom Personalbereich bestätigen zu lassen.
Eine Handlungshilfe findest Du u.a. hier: https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/++file++65e98409bb3b8101b0d842fd/download/Handlungshilfe_zur_Entgeltordnung.pdf



MoinMoin

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und ergänzend dazu nicht nur fragen, ob dies der auszuübenden Tätigkeiten entspricht, sondern auch, mit wieviel Zeitumfang dieser Arbeitsvorgang eingeplant ist und welcher Arbeitsvorgang zeitlich reduziert werden soll.

Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung.

Grundsätzlich sollte man aber für sich selbst einfach mal die AVs aufschreiben, diese Mitzeitanteile versehen und sich das vom Personaler bestätigen lassen.

DiVO

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Arbeite nun schon ein paar Jahre in einer Gemeinde für die EDV&Digitalisierung. Seit knapp zwei Jahren fordere ich eine Stellenbeschreibung ein und bitte um die Feststellung meiner Eingruppierung - nichts habe ich bis heute bekommen.

Nun soll ich auch noch für eine Beschallung inkl. Mikrofonanlage im Sitzungssaal sorgen. Inkl. Angebotsanfragen etc.

Wie komme ich endlich an meine Stellenbeschreibung, damit ich endlich mal nachweisen kann, wofür ich eigentlich angestellt bin?!

Fordere unter Fristsetzung deinen Arbeitgeber schriftlich auf seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 5 Nachweisgesetz (NachwG) nachzukommen.

TVOEDAnwender

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Arbeite nun schon ein paar Jahre in einer Gemeinde für die EDV&Digitalisierung. Seit knapp zwei Jahren fordere ich eine Stellenbeschreibung ein und bitte um die Feststellung meiner Eingruppierung - nichts habe ich bis heute bekommen.

Nun soll ich auch noch für eine Beschallung inkl. Mikrofonanlage im Sitzungssaal sorgen. Inkl. Angebotsanfragen etc.

Wie komme ich endlich an meine Stellenbeschreibung, damit ich endlich mal nachweisen kann, wofür ich eigentlich angestellt bin?!

Fordere unter Fristsetzung deinen Arbeitgeber schriftlich auf seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 5 Nachweisgesetz (NachwG) nachzukommen.

Was soll das bringen?


Zitat
Ein Recht auf eine Stellenbeschreibung gibt es nicht. Diese ergibt sich auch nicht aus dem Nachweisgesetz (das behaupten hier einige Forenteilnehmer, ist aber falsch, das NachweisG fordert nur "eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit", da wurde schon "Verwaltungsangestellter" zB ausreichen, das ist aber nicht die Pflicht, eine ausführliche Stellenbeschreibung dem Arbeitnehmer zu übergeben).

§ 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG lautet:
"eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,"

Aus dieser Vorschrift ergibt sich kein Anspruch auf eine detaillierte, nach Arbeitsvorgängen und Zeitanteilen aufzuschlüsselnde Arbeitsplatzbeschreibung, sondern nur der Anspruch auf eine prägnante Zusammenfassung. Beispiel für eine solche kurze Charakterisierung:
"Bearbeitung von Personalangelegenheiten, Aktenführung, Erstellung von Bescheiden, allgemeine Büroorganisation.“

Für eine Eingruppierungsfeststellungsklage würde eine solche Aussage nix bis gar nix bringen.


TVOEDAnwender

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Das sagt Haufe dazu:

Zitat
Praxis-Beispiel: Im Arbeitsvertrag wird eine Tätigkeit als "gewerblicher Arbeitnehmer" oder "Angestellter" vereinbart. Zur Erfüllung der sich aus § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 5 NachwG ergebenden Verpflichtung des Arbeitgebers sind diese Bezeichnungen in einem Nachweis jedoch nicht ausreichend. Vielmehr muss angegeben werden, welche Tätigkeit dem Arbeitnehmer im Rahmen der mit ihm vereinbarten Arbeitsaufgabe zugewiesen worden ist. Hierzu ist eine zumindest stichpunktartige Angabe des Tätigkeitsinhalts erforderlich. Deren Umfang richtet sich danach, ob dem Arbeitnehmer eine einheitliche Gesamttätigkeit (Beispiel: "Kraftfahrer") oder eine aus mehreren Teiltätigkeiten zusammengesetzte Arbeitsaufgabe übertragen wird (Beispiel: "Sachbearbeiter Annahme und Abwicklung von Reparaturaufträgen").

https://www.haufe.de/id/beitrag/arbeitsvertrag-anforderungen-nach-dem-nachweisgesetz-325-taetigkeitsbezeichnung-HI1444399.html

DiVO

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Wie komme ich endlich an meine Stellenbeschreibung, damit ich endlich mal nachweisen kann, wofür ich eigentlich angestellt bin?!

Fordere unter Fristsetzung deinen Arbeitgeber schriftlich auf seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 5 Nachweisgesetz (NachwG) nachzukommen.

Was soll das bringen?


Zitat
Ein Recht auf eine Stellenbeschreibung gibt es nicht. Diese ergibt sich auch nicht aus dem Nachweisgesetz (das behaupten hier einige Forenteilnehmer, ist aber falsch, das NachweisG fordert nur "eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit", da wurde schon "Verwaltungsangestellter" zB ausreichen, das ist aber nicht die Pflicht, eine ausführliche Stellenbeschreibung dem Arbeitnehmer zu übergeben).

§ 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG lautet:
"eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,"

Aus dieser Vorschrift ergibt sich kein Anspruch auf eine detaillierte, nach Arbeitsvorgängen und Zeitanteilen aufzuschlüsselnde Arbeitsplatzbeschreibung, sondern nur der Anspruch auf eine prägnante Zusammenfassung. Beispiel für eine solche kurze Charakterisierung:
"Bearbeitung von Personalangelegenheiten, Aktenführung, Erstellung von Bescheiden, allgemeine Büroorganisation.“

Für eine Eingruppierungsfeststellungsklage würde eine solche Aussage nix bis gar nix bringen.

Was genau das bringen soll? Es sendet folgendes Signal an die Personalabteilung:

Ich kenne mich auch ein wenig aus und lasse mich nicht so einfach von euch abwimmeln.

MoinMoin

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Bin hier schon der SysAdmin, gibt hier nichts, was ich nicht mache. War auch Projektleiter der neuen Homepage, bin verantwortlich für sämtliche baulichen Maßnahmen in der EDV (Verkabelung neuer Büros etc.), hab letztes Jahr sämtliche Telefonanlagen erneuert usw., dieses Jahr Umstellung Win11+Office2024, dann muss ich noch den E-Posteingang einrichten usw. usw. Die Tage kommen die Herren zwecks Umstellung neuer Server (2016 -> 2025) inkl. Umzugsplanung...als ich denke, meine 9a ist verdient...ich frage mich nur, wo ziehe ich eine Grenze, was gehört NICHT dazu!?
Platt gesagt, wenn du aus 3-4 unterschiedliche Ausbildungsbereichen Tätigkeiten auszuüben hast, dann ist durchaus die 9b begründet.
Also schreibe Arbeitsvorgänge auf und lasse sie dir bestätigen vom PA.
Die Nachfrage auf Basis NachwG ist ein Anfang, wird dir aber nicht tariflich helfen.