Autor Thema: Netto Rechnung  (Read 1668 times)

Nachfragenhilft

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Netto Rechnung
« am: 18.06.2025 10:41 »
Hallo, vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Wie ist der steuerliche Netto Unterschied wenn eine Vollzeitstelle mit Entgeltgruppe 8, Stufe 2; im Gegensatz zu 2 Stellen mit 50%, auch beide Entgeltgruppe 8 Stufe 2 ausgeübt werden?
Bei den beiden 50% Stellen wäre ja eine Steuerklasse 1 und eine.Steuerklasse 6.

Wir rechnen mal OHNE die Entgelterhöhung welche bald kommt.

Bei 100% E8, Stufe 2, Steuerklasse 1, bleiben am Ende 2234,13€

Bei 50% E8, Stufe 2, Steuerklasse 1, bleiben am Ende 1281,57€
Bei 50% E8, Stufe 2, Steuerklasse 6, bleiben am Ende 1065,48€
Gesamt bleiben dann 2347,05€
Ist dass so richtig?

Wenn die beiden Stellen bei dem selben Arbeitgeber beim Tvöd Vka sind, muss man dann die 2 Tätigkeit mit Steuerklasse 6 versehen?

Seht ihr Vorteile oder Nachteile, wenn ja was, wenn man anstatt der 100%, 2x mal 50% ausübt?

Umlauf

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Antw:Netto Rechnung
« Antwort #1 am: 18.06.2025 11:01 »
Die erste Tätigkeit wäre in Klasse 1. Die zweite in Klasse 6.

Klasse 6 deswegen: Der Arbeitnehmerfreibetrag wird bereits über die Klasse 1 berücksichtigt. Eine zweite Berücksichtigung kann es nicht geben.

Die richtige Glattziehung der Steuerzahlung wird über die Einkommenssteuererklärung geregelt.

Nachfragenhilft

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Antw:Netto Rechnung
« Antwort #2 am: 18.06.2025 11:10 »
Bedeutet?

Rentenonkel

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Antw:Netto Rechnung
« Antwort #3 am: 18.06.2025 11:19 »
Bedeutet?

Wenn man eine zweite Beschäftigung mit Steuerklasse 6 ausübt, ist man dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Dann würde das Finanzamt aller Voraussicht nach die Differenz von 12 * 110 EUR nachfordern und darüber hinaus für die Zukunft quartalsweise 300 EUR Vorausszahlung verlangen.

Es wäre daher nur im ersten Jahr ein zinsloser Kredit, den Dir das Finanzamt bis zur Steuererklärung einräumen würde.

Unabhängig davon ist die Steuerklasse 6 nur dann anzuwenden, wenn ein Arbeitnehmer nebeneinander von mehreren unterschiedlichen Arbeitgebern Arbeitslohn erhält.

Bubi11

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Antw:Netto Rechnung
« Antwort #4 am: 18.06.2025 11:26 »
Mit der Einkommensteuererklärung gleicht sich das doch ohnehin wieder aus. Da ist die Steuerklasse eh egal.

Nachfragenhilft

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Antw:Netto Rechnung
« Antwort #5 am: 18.06.2025 11:28 »
Also gilt für die beiden 50% Stellen die Steuerklasse 1?
Beide 50% Stellen sollen in einer kleinen Kommune ausgeübt, werden, es ist also der selbe Arbeitgeber. Es möchte so eine Vollzeitstelle ermöglicht werden.

Nachfragenhilft

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Antw:Netto Rechnung
« Antwort #6 am: 18.06.2025 11:50 »
Und angenommen beide 50% Stellen sind mit Steuerklasse 1 versehen, dann sind es ca. 300€ mehr im Monat als eine 100% Stelle in der selben EG und Stufe.
Diese 300€ wo mir quasi zu viel bezahlt wurden müsste ich dann dem Finanzamt wieder abgeben, richtig?

UNameIT

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Antw:Netto Rechnung
« Antwort #7 am: 18.06.2025 12:00 »
Am Ende zahlst du die gleiche Menge an Steuern - nur das du bei Version 2 wahrscheinlich ne hohe Nachzahlung haben wirst.

andi1504

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Antw:Netto Rechnung
« Antwort #8 am: 18.06.2025 12:21 »
Bei zwei Beschäftigungsverhältnissen beim gleichen Arbeitgeber werden diese lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich als einheitliches Beschäftigungsverhältnis behandelt. Rentenonkel hatte bereits darauf hingewiesen. Daher erübrigen sich in Deinem Fall die Überlegungen zu Steuerklasse 6.

Bubi11

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Antw:Netto Rechnung
« Antwort #9 am: 18.06.2025 13:19 »
Und angenommen beide 50% Stellen sind mit Steuerklasse 1 versehen, dann sind es ca. 300€ mehr im Monat als eine 100% Stelle in der selben EG und Stufe.
Diese 300€ wo mir quasi zu viel bezahlt wurden müsste ich dann dem Finanzamt wieder abgeben, richtig?

Ja es ist ein Irrglaube das die Steuerklasse etwas an der tatsächlich zu entrichtenden Steuer ändert.
Bei der Einkommensteuererklärung am Jahresende ist die Steuerklasse nämlich egal.
Die Steuerklassen sind nur während des Jahres relevant.

Vanios

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Antw:Netto Rechnung
« Antwort #10 am: 18.06.2025 13:24 »
Bei zwei Beschäftigungsverhältnissen beim gleichen Arbeitgeber werden diese lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich als einheitliches Beschäftigungsverhältnis behandelt. Rentenonkel hatte bereits darauf hingewiesen. Daher erübrigen sich in Deinem Fall die Überlegungen zu Steuerklasse 6.

Das ist korrekt. Wenn das bei uns aufkommt, werden im Abrechnungssystem zwei Verträge angelegt. Steuern usw. von beiden Verträgen werden dann alle im ersten Vertrag abgezogen und im zweiten Vertrag erfolgt eine Brutto wie Netto Auszahlung. Im Ergebnis kommt man dann auf das selbe, als hätte man nur einen Vertrag