Hallo zusammen,
folgender halbfiktiver Fall:
Ein seit 10 Jahren aufgrund Personalratstätigkeit freigestellter Arbeitnehmer möchte eine Höhergruppierung durchsetzen.
Hier bezieht er sich auf 2 selbst ausgewählte Kollegen, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Freistellung in der gleichen Entgeltgruppe mit gleicher Tätigkeit eingruppiert waren. Alter, Einstellungsjahrgang und Qualifikationen passen sonst nicht wirklich zusammen.
Die beiden Kollegen aus seiner selbstgewählten Referenzgruppe hatten zu dem Zeitpunkt auch bereits eine berufliche Weiterbildung, die dem Meisterniveau zugeordnet wird. Das Personalratsmitglied nicht.
Nun wurden innerhalb der 10 Jahre beide Kollegen in die nächsthöhere Entgeltgruppe eingruppiert, für die die Meisterausbildung notwendig ist.
Das Personalratsmitglied möchte nun auch (rückwirkend) in die nächsthöhere Gruppe eingruppiert werden.
Meinungen dazu?
Muss er die Ausbildung tatsächlich durchführen und währenddessen auf seine Freistellung verzichten?
Danke im Voraus
Gruß
Bjoern