Autor Thema: Unbezahlte Beurlaubung im öD bei Auslandsaufenthalt des Partners  (Read 1842 times)

ultranoob

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Hallo zusammen,

ich bin verbeamteter Lehrer in NRW und spiele mit dem Gedanken, mich als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) für eine Tätigkeit an einer Deutschen Auslandsschule zu bewerben. Der Auslandseinsatz ist in der Regel auf drei, sechs oder in Ausnahmefällen bis zu acht Jahre begrenzt und erfolgt über eine Beurlaubung durch das Land NRW.

Meine Frau ist aktuell in Elternzeit und arbeitet im öffentlichen Dienst bei einer Kommune. Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung würde sie mich mit unserem Kind ins Ausland begleiten. Wir fragen uns daher, welche Möglichkeiten es für sie gibt, ihren Arbeitsvertrag während dieser Zeit ruhen zu lassen oder eine unbezahlte Beurlaubung zu beantragen – idealerweise so, dass sie nach unserer Rückkehr wieder in ihre bisherige Stelle (oder zumindest Kommune) zurückkehren kann.

Hat hier jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall? Ist es im kommunalen Bereich des öD gängige Praxis, eine solche Begleitbeurlaubung zu gewähren, auch wenn kein dienstlicher Anlass im engeren Sinn vorliegt? Oder wäre in so einem Fall eher eine Kündigung mit späterer Neuorientierung notwendig?

Wir würden uns sehr über Hinweise oder Erfahrungsberichte freuen – gern auch mit konkreten Anlaufstellen oder Tipps zum Vorgehen gegenüber dem Arbeitgeber.

Viele Grüße

brian

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Eine Kollegin von mir war mal 10 Jahre oder so  mit ihrem Partner im Ausland und dann wieder da. Sie hat halt die maximal mögliche Beurlaubung ausgenutzt. Wenn der Arbeitgeber das mitmacht, geht alles.

MoinMoin

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Kenne auch langjährige Beurlaubte.
Aber natürlich hat man danach keinerlei Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz.
Der AG kann dann dich überall dort mit Tätigkeiten einsetzen, die deiner EG entsprechen.
Freihalten wird man dir da nichts.

clarion

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Da das Kind noch klein ist, kann Deine Frau Elternzeit nehmen, vielleicht wollt ihr beizeiten  noch ein zweites Kind nachlegen.


ultranoob

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Vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen!


Da das Kind noch klein ist, kann Deine Frau Elternzeit nehmen, vielleicht wollt ihr beizeiten  noch ein zweites Kind nachlegen.
Das ist tatsächlich - Stand jetzt - nicht geplant! Wir sind gut bedient ;D

https://www.haufe.de/id/beitrag/sonderurlaub-HI1434935.html
Diese Kommentierung ist gut, danke! Ich hatte nämlich ein wenig im Vertragswerk gelesen, aber dieser lässt unter §28 einiges an Interpretationsspielraum bzw. es gibt keine Ausführungen.

Eine Kollegin von mir war mal 10 Jahre oder so  mit ihrem Partner im Ausland und dann wieder da. Sie hat halt die maximal mögliche Beurlaubung ausgenutzt. Wenn der Arbeitgeber das mitmacht, geht alles.
Ist die Maximaldauer von 10 Jahren auch irgendwo festgelegt?

SozPädBW

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Es gibt keine Maximaldauer. Die Dauer richtet sich danach, wie lange der wichtige Grund besteht.