Hallo zusammen,
ich bin verbeamteter Lehrer in NRW und spiele mit dem Gedanken, mich als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) für eine Tätigkeit an einer Deutschen Auslandsschule zu bewerben. Der Auslandseinsatz ist in der Regel auf drei, sechs oder in Ausnahmefällen bis zu acht Jahre begrenzt und erfolgt über eine Beurlaubung durch das Land NRW.
Meine Frau ist aktuell in Elternzeit und arbeitet im öffentlichen Dienst bei einer Kommune. Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung würde sie mich mit unserem Kind ins Ausland begleiten. Wir fragen uns daher, welche Möglichkeiten es für sie gibt, ihren Arbeitsvertrag während dieser Zeit ruhen zu lassen oder eine unbezahlte Beurlaubung zu beantragen – idealerweise so, dass sie nach unserer Rückkehr wieder in ihre bisherige Stelle (oder zumindest Kommune) zurückkehren kann.
Hat hier jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall? Ist es im kommunalen Bereich des öD gängige Praxis, eine solche Begleitbeurlaubung zu gewähren, auch wenn kein dienstlicher Anlass im engeren Sinn vorliegt? Oder wäre in so einem Fall eher eine Kündigung mit späterer Neuorientierung notwendig?
Wir würden uns sehr über Hinweise oder Erfahrungsberichte freuen – gern auch mit konkreten Anlaufstellen oder Tipps zum Vorgehen gegenüber dem Arbeitgeber.
Viele Grüße