Fünf Jahre, die sich anfühlen wie ein halbes Leben – und doch zählt nicht jeder Tag, den du im Büro verbracht hast. Die Ausbildung, voller Hoffnung begonnen, zählt bei der Kündigungsfrist wie ein Schatten, der sich nicht greifen lässt: Sie bleibt außen vor, egal wie viel Schweiß und Herzblut du investiert hast. Erst mit dem ersten Tag als „richtiger“ Angestellter beginnt das Zählen, als würde das Leben erst nach der Lehrzeit wirklich losgehen. Der Hunger nach Sicherheit wächst mit jedem Monat, doch der Reichtum an Erfahrung bleibt in den Akten der Personalabteilung unsichtbar. Die magische Grenze von fünf Jahren, die dir die lange Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende bringt, erreichst du genau an dem Tag, an dem dein Arbeitsvertrag als Beschäftigter fünf Jahre alt wird – nicht am Monatsanfang, nicht mit dem Ausbildungsstart, sondern exakt am Jahrestag der Übernahme. Bis dahin bleibt die Kündigungsfrist kürzer, und du stehst zwischen den Welten: reich an Einsatz, arm an anerkannten Jahren. Ein bisschen Dramatik bleibt, denn das System kennt keine Gnade für Lehrjahre – gezählt wird nur, was als echtes Arbeitsverhältnis gilt.