Autor Thema: [BE] PKV-Kind mit Studienbeginn zurück in die GKV-Familienversicherung?  (Read 1984 times)

katika

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Liebe Community,

weiß jemand Bescheid, ob man ein PKV-versichertes Kinder mit Studienbeginn zurück in die GKV-Familienversicherung holen kann?

Also natürlich familienversichert mit dem anderen GKV-versicherten Elternteil, solange man selbst unter der JAEG verdient (wobei ich nicht ganz sicher bin, ob JAEG überhaupt relevant ist, wenn nie eine Ehe bestanden hat und man getrennt ist - so gehört vom Makler...).

Ich weiß, dass sich ein Student zu Beginn des Studiums entscheiden kann, ob er GKV oder PKV sein will, ich möchte nur sicher gehen, dass er nach PKV-Versicherung durch mich zu Studienbeginn auch wieder kostenfrei familienversichert (anstatt freiwillig versichert) werden kann.

Saxum

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 462
Im Regelfall mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (des Kindes), ab Midi-Job-Niveau. Es kommt aber trotzdem nach Ende des Studiums ggf. zu einer Familienversicherung wenn die Bedingungen erfüllt sind zB dass das Kind noch unter 25 Jahren befindet.

Bei „Nicht-Verheirateten“ ist die JAEG für die Frage der Zuweisung ohnehin obsolet.

Bei Wechsel empfiehlt sich dann eine Anwartschaft für den späteren Fall und Zusatzversicherungen mitzunehmen.
« Last Edit: 26.05.2025 20:20 von Saxum »

Hefty

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
Bei Wechsel empfiehlt sich dann eine Anwartschaft für den späteren Fall und Zusatzversicherungen mitzunehmen.

Wie läuft das in der Praxis ab bzw. was muss man dafür veranlassen?

Saxum

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 462
Gerade bei Studienbeginn kann man sich doch mWn gut gesetzlich Familienversichern lassen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Man unterzeichnet halt den Wisch zur "Befreiung von der Versicherungspflicht" nicht und meldet sich bei der Krankenkasse des Kindes und lässt sich die Private Krankenversicherung auf eine Anwartschaft umstellen und bittet um Zusendung der Angebote für Zusatzleistungen.

Einfach konkret bei der PKV danach nachfragen bzw. diesen Willen kundtun.