Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Beschilderung nicht zulässig?
Landesdiener:
Befinden sich die Parkplätze denn im öffentliche Verkehrsraum oder abseits davon auf einem Grundstück, dass zivilrechtlich der Gemeinde gehört, aber kein öffentlicher Verkehrsraum ist?
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