Das mit dem 2.Halbjar ist wenn du neu Anfängst relevant zu finden im BUrlG.
Wenn du schon nen Jahr oder länger beim AG arbeitest, dann hast du am 1.1.2025 30 Tage Urlaubsanspruch, die du auch komplett im Januar Februar nehmen könntest.
Wenn du kündigst, dann reduziert sich dein Urlaubsanspruch anteilig, Pech für den AG, wenn du aber schon mehr als die zusteht genommen hast.
Allerdings hast du dann beim neuem AG keinen Urlaubsanspruch mehr.