Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erholungsurlaub direkt im Anschluss an eine längere Krankschreibung
NWB:
Vielleicht geht es ja gerade darum, den Urlaub nicht verfallen zu lassen?
Hier könnte auch ein LAK helfen?
Im Übrigen noch eine Verständnisfrage:
Wenn der TE nach seinem bezahlten Urlaub wegen einer neuen Diagnose krank sein würde, gäbe es eine erneute Lohnfortzahlung?
MoinMoin:
--- Zitat von: NWB am 26.06.2025 14:18 ---Vielleicht geht es ja gerade darum, den Urlaub nicht verfallen zu lassen?
Hier könnte auch ein LAK helfen?
Im Übrigen noch eine Verständnisfrage:
Wenn der TE nach seinem bezahlten Urlaub wegen einer neuen Diagnose krank sein würde, gäbe es eine erneute Lohnfortzahlung?
--- End quote ---
Er müsste mW dann nachweisen, dass es eine gänzlich neue Erkrankung ist und keine Zusammenhangserkrankung.
tb2022:
--- Zitat von: NWB am 26.06.2025 14:18 ---[...]
Hier könnte auch ein LAK helfen?
[...]
--- End quote ---
Was ist ein LAK?
PS: bekomme leider keine E-Mail-Benachrichtigung trotz Häkchen...
NWB:
Ein Langzeitarbeitskonto.
Bei uns gibt es das seit einiger Zeit und hier können Überstunden oder Urlaub geparkt werden, der sonst verfällt.
Müsstest du schauen, ob es eine solche Möglichkeit auch bei dir gibt und wie die ausgestaltet ist
tb2022:
Urlaub verfällt zum 01.07. des Folgejahres.
Überstunden (nur über 40 in der Zahl) verfallen zum 01.11..
Also beteieblich festgelegt.
Gesetzlich festgelegt ist ja, dass Urlaub bei Langzeiterkrankung nach 15 Monaten, also zu einem 31.03. verfällt.
Länger ansonsten können Urlaub bei uns nur Beamte.
Gibt es Behörden, die auch für Tarifbeschäftigte kulantere Lösungen gibt?
Kann gerne hier gepostet werden!
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