Autor Thema: [BW] Kosten private Krankenversicherung bei zweitem Kind  (Read 3085 times)

charlychaplin

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Hallo Zusammen,

ich A13, privat versichert, erwarte mein zweites Kind. Stimmt es, dass die Beihilfe nun einen höheren Prozentsatz der Versicherungsleistung übernimmt. Also von 50% auf 70% (meine das so gehört/ gelesen zu haben).

Danke für die Hinweise.

PolareuD

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charlychaplin

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Also 70%. Danke dir.

chrisy

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Du musst das dann dem LBV und der PKV mitteilen (z.B. durch Geburtsurkunde an LBV und Infoschreiben an PKV), damit gesichert auf 70% umgestellt wird.

Poincare

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Wichtig ist auch, dass nicht einfach "umgestellt" wird. In der Regel hat sich die Versicherung verpflichtet, Beitrag und Leistungen der Beihilfe anzupassen. Du bekommst also ein neues Angebot, da können sich auch andere Dinge ändern als nur der Beitrag prozentual.

Saxum

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Die Versicherung hat nicht "sich verpflichtet", sie ist dazu verpflichtet unabhängig von Tarifbedingungen. Klar viele packen das in die Tarifbedingungen mit rein bzw. verkaufen es als "Leistung der Versicherung", jedoch § 199 VVG ist die gesetzliche Grundlage. Dabei bleibt man in der Regel im exakt gleichen Tarif. Die Variante mit anderen Leistungen gehört eher in den Bereich von § 204 VVG und ist etwas anderes.

Wichtig ist, dass für "keine erneuten Gesundheitsprüfung" die Frist von 6 Monaten nach Änderung eingehalten wird.

Poincare

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Bei mir war es ein Sonderfall, weil es zum 1.1. durch Gesetzanpassung passiert ist. Und ja, ich hatte die gleichen Tarife, und es wurden die Beiträge angepasst. Das war aber nicht bei allen Bausteinen von 50 auf 30%. Ggf. wurde ich ja auch über den Tisch gezogen. Der Versicherer hat es so erklärt, dass man neu in den Tarif einsteigt. Es ergaben sich geringfügige Abweichungen, aber z.B. der Kurkostenbaustein ist von 50 cent auf 2 Euro hoch.