Hallo liebe TVöD - Kollegen,
ich habe eine Frage:
Bei uns beginnt aber nächster Woche die digitale Zeiterfassung. Grundsätzlich finde ich das gut, aber ein Problem haben wir, weshalb ich es mal konkret an einem Beispiel festmache:
Ich bin Vollzeit tätig als Kita Leitung (39 Std)
Pro Tag sind im Programm 7,8 Std hinterlegt. Mein Dienstplan ist aber mal so und mal so (Dienstbesprechungen, Sitzungen usw.). Das ist so erstmal kein Problem. Arbeite ich an einem Montag z.B. 9 Stunden mache ich 1,2 Plus und arbeite ich Freitags nur 6,6 Stunden, baue ich sie quasi dann wieder ab, also minus. So ist quasi mein Dienstplan.
Jetzt zum Problem: Ist der Montag z.B. ein Feiertag (Pfingten), schreibt das Programm 7,8 Stunden gut. Dadurch habe ich, im Vergleich zum Dienstplan, Minus 1,2 Stunden, wenn ich an dem Freitag eben nur 6,6 Stunden mache (weil kurzer Tag lt. Dienstplan).
Da im Programm die durchschnittliche Wochen-AZ hinterlegt ist und keine Dienstpläne, wäre das nun aktuell erstmal der Fall. Unser AG hat sich gegen die Dienstplanregel entschieden (kann ich zwar verstehen, aber optimal ist es ja nicht).
Nun ist meine Frage: Angenommen ich habe Kolleginnen, die aufgrund unserer Betreuungszeiten nicht anders arbeiten können als z.B. den Montag lang zu machen...wäre es dann rechtlich gesehen in Ordnung, das die Kolleginnen so benachteiligt werden?
Nun gibt es Leute die sagen, dass sich das ausgleicht.... bin ich z.B. an einem Freitag krank, bekäme ich dann ja mehr gutgeschrieben laut Programm als ich arbeiten würde lt. Dienstplan (im Beispiel 7,8 Std statt nur 6,6).
Aber dennoch ist meine Grundfrage:
Ist es arbeitsrechtlich in Ordnung Feiertage und Urlaube so zu werten, dass man eben Minus machen kann?
Ich habe dazu so erstmal nichts gefunden. Der Bereich Kita ist da halt etwas sensibler, weil man nicht einfach so nach Lust und Laune sonst wie arbeiten kann (verbindliche Öffnungszeiten etc.)
Ich freue mich über hilfreiche Antworten und danke euch schon mal!
Liebe Grüße
Bernie