Autor Thema: Behördenurlaub  (Read 3010 times)

DarkRanger

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Behördenurlaub
« am: 29.09.2025 09:30 »
Guten Morgen, ich habe zum 01.01. in einer Kommune als Angestellter angefangen. Nach 6 Wochen teilt mir der AL mit, dass ich meine Urlaubsanträge noch einreichen muss, da die Behörde im April/Mai ( 2 Brückentage) und zwischen Weihnachten und 2. Jan schließt ( 3 Tage) und dort Pflichturlaub herrscht. Insgesamt also 5 Tage.

Ich habe hier gelesen ( in alten Postings) dass sowas scheinbar zulässig ist wenn man das rechtzeitig ( 6 Monate vorher)  anmeldet. Daher ergeben sich folgende Fragen:

- Da ich erst im Januar angefangen habe: Und ich für April und Mai schon Urlaub nehmen musste....zählt das ? Vorher wurde ich nicht darüber informiert

- Hat sich an der Rechtssprechung inzwischen was geändert oder ist das immer noch so möglich.

SozPädinJH

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Antw:Behördenurlaub
« Antwort #1 am: 29.09.2025 10:01 »
Bei uns vereinbart der Betriebsrat diese Schließtage. Dies wird dann allen Mitarbeitenden mitgeteilt und es gibt auch keine Ausnahmen. Wer keinen Urlaub mehr hat, muss Ü-frei nehmen bspw.
Ja, dies betrifft auch MA, die erst angefangen haben.

Warum solltest du im April und Mai keinen Urlaub nehmen können?

NWB

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Antw:Behördenurlaub
« Antwort #2 am: 29.09.2025 11:51 »
Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass es das Jahr 2025 betrifft, der maßgebliche Zeitraum also bereits abgeschlossen ist.
Was ist denn passiert? Hast du an den Tagen frei gehabt? Urlaub eingereicht? Oder wie ist das gelaufen?

DarkRanger

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Antw:Behördenurlaub
« Antwort #3 am: 01.10.2025 07:43 »
Ja, natürlich, habe ich Urlaub eingereicht. Die Frage geht halt in die Richtung ob tatsächlich 5 Tage im Jahr vom AG fremdbestimmt verplant werden können. Dadurch dass ich erst im Januar in der Behörde angefangen habe, hatte ich bis zu den Brückentagen im April/Mai natürlich noch kein Überstundenpolster aufbauen können und musste Urlaub nehmen.

Auf Grund der diesjährigen Feiertagskonstallation rund um Weihnachten /Silvester fallen dort auch noch mal 3 Tage an.

Daher die Frage ob das weiterhin zulässig ist oder ob es evtl. AN freundlichere Entscheidungen gibt inzwischen. Denn ich würde..wie andere Kollegen auch..zwischen Weinachten und Silvester durchaus arbeiten.

Gruss DR

Faunus

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Antw:Behördenurlaub
« Antwort #4 am: 01.10.2025 08:22 »
Wenn man bei einem AG neu einsteigt und schon eine Urlaubsplanung in der Tasche hat, ist es sicherlich erst mal ärgerlich, wenn man feststellen muss, dass dieser erst Mal nicht so funktioniert, wie man es gerne hätte. Da das ausgehandelte Arbeitsvereinbarungen zw. AG-Vertreter und allen anderen MA sind, wirst Du wie alle anderen MA diese Vereinbarungen erfüllen müssen.
Bis zum nächsten Mal kannst Du dann halt Mehrstunden aufbauen.

Sjuda

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Antw:Behördenurlaub
« Antwort #5 am: 01.10.2025 08:32 »
Fünf Tage im Jahr sind unproblematisch. Das BAG hält es laut seiner Grundsatzentscheidung für zulässig, bis zu 3/5
des gesamten Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber als Betriebsferien anordnen zu lassen. Da sind wir bei fünf Tagen noch weit entfernt.

Die interessantere Frage für mich wäre eher der dringende betriebliche Grund. In der Weihnachtszeit und "zwischen den Jahren" kann ich eine Schließung noch halbwegs nachvollziehen. An einem normalen Brückentag mitten im Jahr fällt es mir schon schwerer.
« Last Edit: 01.10.2025 08:39 von Sjuda »

DarkRanger

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Antw:Behördenurlaub
« Antwort #6 am: 01.10.2025 10:17 »
Letztendlich wollte ich nur ein Update in Sachen Urlaub. Beklagen kann ich mich nicht. Heilig Abend und Silvester + 2 Brauchtumstage rund um Karneval machen ja schon wieder 4 Plus Tage  ;D. Und inzwischen hab ich auch genug Gleitzeitstunden für ähnliche Fälle , also der Urlaub ist gesichert. Mir gings tatsächlich um die aktuelle Rechtslage.

Danke für die Antworten

BAT

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Antw:Behördenurlaub
« Antwort #7 am: 01.10.2025 11:20 »
Ich denke, zu viele vereinzelte Tage über das Jahr werden der höherwertigen Rechtsprechung des BAG ebenso wie den tariflichen Regelungen (möglichst im zusammenhängenden Zeitraum) nicht mehr gerecht.

Der 3/5 - Anteil dürfte sich auf zusammenhängende Zeiträume beziehen (VW: 3 Wochen, etc.).

Wo aber kein Kläger...

InspektorS

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Antw:Behördenurlaub
« Antwort #8 am: 02.10.2025 07:36 »
Ich weiß hier geht es um Angestellte. Aber sofern es in der Behörde auch Beamte gibt ist folgender Bericht noch ganz interessant:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Dienstherr-darf-keinen-Zwangsurlaub-verhaengen~.html

brian

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Antw:Behördenurlaub
« Antwort #9 am: 02.10.2025 08:06 »
Bei uns wird dazu eine Dienstvereinbarung zwischen Personalrat und Landrat geschlossen. Dann geht das vermutlich.

NWB

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Antw:Behördenurlaub
« Antwort #10 am: 02.10.2025 08:24 »
Ich kann halt auch den AG verstehen, der sagt, dass er die Brückentage schließt, damit es keine Vertretungsregelungen gibt und damit alle Beschäftigten frei nehmen können.
In dem Szenario macht es halt keinen Sinn, für ein paar handvoll Leute den Laden zu öffnen.
Egal, wie er verfährt, jedem kann man es eh nicht recht machen.

Ich würde nicht immer nur das negative sehen. Es ist immer ein Geben und ein Nehmen.
Da jetzt auf die Barrikaden zu gehen könnte auch schnell die Brauchtumstage kippen...

brian

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Antw:Behördenurlaub
« Antwort #11 am: 02.10.2025 13:14 »
Die können dann aber nicht sondern müssen. Ich brauche meinen Urlaub für was anderes.

patrick0815

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Antw:Behördenurlaub
« Antwort #12 am: 02.10.2025 13:45 »
Sehe ich auch so, ein geben und nehmen.

In der freien Wirtschaft ist es teilweise noch viel schlimmer.
Da wird der Betrieb ein, zwei oder drei Wochen am Stück geschlossen (über den Sommer und/oder Weihnachten).

Für meisten in einem Betrieb / Behörde sind Schließtage an Brückentagen eine Win-Win-Situation.

Unsere Stadtverwaltung schließt mittlerweile auch zwischen Weihnachten und Neujahr, egal wie die Tage fallen.