Autor Thema: feste Eingruppierung möglich auch ohne Verwaltungslehrgang I  (Read 7044 times)

Klara C

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Wurde die höherwertige Tätigkeit denn dauerhaft oder nur vorübergehend übertragen?
Im Tarifsinn kann eine vorübergehende Tätigkeitsübertragung auch 20 Jahre sein.
Bei vorübergehender Übertragung ist eine Prüfungspflicht nicht vorgesehen, bei dauerhafter Übertragung jedoch schon.
Die Zahlung der Zulage deutet eher auf eine vorübergehende Übertragung hin.

Da die Stelle für mich umgeschrieben wurde, gehe ich dich davon aus, sie dauerhaft zu besetzen.

TVOEDAnwender

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Wurde die höherwertige Tätigkeit denn dauerhaft oder nur vorübergehend übertragen?
Im Tarifsinn kann eine vorübergehende Tätigkeitsübertragung auch 20 Jahre sein.
Bei vorübergehender Übertragung ist eine Prüfungspflicht nicht vorgesehen, bei dauerhafter Übertragung jedoch schon.
Die Zahlung der Zulage deutet eher auf eine vorübergehende Übertragung hin.

Das ist Unsinn. Auch bei der vorübergehenden Übertragung gilt die AuP-Pflicht. Die Ausnahme von der AuP-Pflicht gilt nach der Vorbemerkung Nr. 7 nur bei einem befristeten Arbeitsverhältnis.