Autor Thema: Kündigung TVL nach 2.Halbjahr Niedersachsen  (Read 154 times)

sophie2323

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Hallöchen Zusammen,
ich arbeite jetzt seit über 3 Jahren beim Land Niedersachsen.
Ich möchte gerne zum September 2025 kündigen. Somit reiche ich meine Kündigung im August 2025 ein.

Ich habe von anderen Personen gehört, dass wenn ich im 2.Halbjahr kündigen würde (also ab dem 01.Juli) . Ich den vollen Urlaubsanspruch bekommen kann (also alle 30 Tage).
Ist das so richtig und wo finde ich diese Gesetzte die mir das belegen?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen :)

LG

MoinMoin

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Antw:Kündigung TVL nach 2.Halbjahr Niedersachsen
« Antwort #1 am: 27.06.2025 11:51 »
Das mit dem 2.Halbjar ist wenn du neu Anfängst relevant zu finden im BUrlG.

Wenn du schon nen Jahr oder länger beim AG arbeitest, dann hast du am 1.1.2025 30 Tage Urlaubsanspruch, die du auch komplett im Januar Februar nehmen könntest.

Wenn du kündigst, dann reduziert sich dein Urlaubsanspruch anteilig, Pech für den AG, wenn du aber schon mehr als die zusteht genommen hast.
Allerdings hast du dann beim neuem AG keinen Urlaubsanspruch mehr.