Nein, die Strukturzulage steht ihr nicht zu.
Das genaue Amt heißt: "Lehrer - mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung". Es handelt sich hierbei um das Eingangsamt.
Die Zulage nach § 47 d LBesG NRW erhalten:
Beamte des Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2 mit dem Einstiegsamt A13 einschließlich Beamte besonderer Fachrichtungen (-) Ist sie nicht, also keine Zulage.
Studienräte (-) Ist sie nicht, weil sie hat das Amt "Lehrerin..." inne. Studienrat (ungleich) Lehrer!
Akademischer Rat auf Zeit (-) Bin ich an der Hochschule, aber nicht in der Schule.
Polizeivollzugsbeamte (-) Ist sie nicht, weil sie Lehrerin ist.
Fazit: Keine Zulage!