Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Besoldungsvergleich unter Berücksichtigung der Kinder
Altoran:
...und 31 die Stufe 4 haben. Ideal wäre natürlich, wenn man die Mietstufe/Ortsklasse als weiteren Parameter beim Vergleich auswählen könnte.
Als weiteres vergleichbares Versorgungselement könnten die unterschiedlichen Beihilferegelungen gelten. Gibt es noch Länder, in denen im Bereich Beihilfe aktuell noch eine Beitragskostendämpungspauschale gültig ist, bzw. ein Selbstbehalt?
Sind die Beihilfesätze einigermaßen einheitlich (50% standardmäßig, bei zwei Kindern 70%, in Elternzeit 70%, Ehe- und Lebenspartner 70%, Kinder 80%, Versorgungsempfänger 80%) oder ergeben sich auch hier mittlerweile starke Abweichungen, die man bei einem Versorgungsveregleich berücksichigen müsste?
yaykap:
Sachsen ab 2 Kinder 90%, für Kinder und für ein Elternteil. Aber nur die Krankenversicherung, die Pflege bleibt bei 80% Beihilfe. Ich glaube alles kann man nicht einbeziehen, hier kocht einfach jedes Bundesland sein Süppchen.
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