Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung "Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Bereich Stadtmarketing"
MaLa:
--- Zitat von: Summertime am 02.07.2025 09:23 ---Das heißt, mir steht die Eingruppierung in E9c zu oder ist es Auslegungssache?
Und wenn ich in 9c komme - sollte ich dankbar sein, dass es überhaupt so weit kommt oder kann ich es sogar rückwirkend einfordern?
--- End quote ---
Nach TV bist du in der 9c, wirst nur nicht entsprechend bezahlt.
Gehalt nach 9c einfordern und Rückwirkend geltend machen.
Wenn der AG sich auf die Ausschlußfrist von 6 Monaten beruft, 6 Monate Rückwirkend, wenn nicht seit Übertragung der Tätigkeit.
Auf die Ausschlußfrist muss man den AG ja nicht mit dem Kopf drauf stoßen.
Meteor:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2025 19:21 ---Es gibt keine Auslegung!!!
--- End quote ---
Das was du Meinung nennst, bezeichnet man in diesem Kontext Auslegung. Gesetz/Rechtsprechung wird ausgelegt. Ein Urteil wird ebenso ausgelegt, weil ein jedes Urteil grundsätzlich erst einmal eine Einzelfallentscheidung ist und ein Arbeitgeber muss für sich auslegen, ob andere auftretende Fälle vergleichbar sind.
MoinMoin:
Ja, so gesehen kann man es auch sagen, trotzdem ist es mE falsch zu sagen: "Es ist nur möglich, sich intern zu vergleichen."
Denn es ist egal wie die Auslegung des AGs ist. Gleiche auszuübende Tätigkeiten führen auch bei unterschiedlichen AGs zur gleichen EG, egal ob die AGs unterschiedliche Auslegungen des TV haben.
Von daher muss man nicht irgendwelche ähnlichen Sachbearbeiter im Betrieb ausfindig machen, sondern einfach nur seine eigene Auslegung des TVs dem AG darlegen und entweder der Personaler folgt deinen Auslegungen oder ein Gericht muss die Auslegung festlegen.
Natürlich hilft es im Gespräch mit dem Personaler, wenn man nachvollziehbare Beispiel vorlegen kann.
MoinMoin:
--- Zitat von: Summertime am 02.07.2025 09:23 ---Das heißt, mir steht die Eingruppierung in E9c zu oder ist es Auslegungssache?
Und wenn ich in 9c komme - sollte ich dankbar sein, dass es überhaupt so weit kommt oder kann ich es sogar rückwirkend einfordern?
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Wenn du tatsächlich Tätigkeiten der EG10 übertragen bekommen hast, dann bist du mindestens in der EG9c eingruppiert.
Das was man noch auslegen kann ist die Frage, ob du nicht in der EG10 eingruppiert bist, weil wegen der möglichen Anwendung der Fallgruppe2 keine Voraussetzung in der Person existiert.
Summertime:
Danke für die Antworten.
Mein Vorgesetzter möchte nun einen Antrag stellen und mich durch Höhergruppierung (vermutlich 9c) und Ausgleichszahlungen auf das Gehalt wie bei E10 zu bringen. Laut ihm kann es aber auch 9b und Ausgleichszahlungen werden, aber das Ziel sei ja das Entgelt von E10 rauszubekommen. Vermutlich auch erst ab 01.07. und nicht rückwirkend...
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