Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
MoinMoin:
--- Zitat von: MaLa am 04.07.2025 07:38 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 03.07.2025 11:12 ---
Man kocht Kaffee und stellt Kekse hin (EG3)
--- End quote ---
Das ist schon ne EG3?
Wieso stresse ich mich eigentlich so? :D
--- End quote ---
Naja, heutzutage schon, weil man ja wissen muss wer Vegggi, Vegan Anti Zucker Hafermilch .....ist :-*
mxpnz:
--- Zitat von: clarion am 03.07.2025 09:41 ---Bevor man zu Rechtsverfahren o.ä. rät, sollte man vielleicht abwarten, wie TE meine Fragen beantwortet. Wenn TE im Laufe der Zeit stillschweigend die höher wertigen Aufgaben übernommen hat, ohne dass sie ihr / ihm übertragen worden wären, dann hat der Arbeitgeber nur klar gestellt welches seine / ihre Aufgaben sind.
--- End quote ---
Meine bisherigen Aufgaben standen so ziemlich vollständig in meiner bisherigen Stellenbeschreibung, welche mir in schriftlicher Form von meinem AG ausgehändigt wurde.
Nach dieser wurde auch mal eine Stellenbewertung durchgeführt (schon einige Jahre her). Das Ergebnis wurde den Mitarbeitern aber nie direkt mitgeteilt.
Es wäre nicht verwunderlich, wenn ich laut dieser Bewertung eigentlich eine 9a erhalten müsste, mein AG dies aber nicht umsetzt und weiterhin nach 8 zahlt.
MaLa:
Also meine Empfehlung:
Einforden der Auszahlung 9a
Offenlegung der Stellenbewertung
Verweigerung Zustimmung der geänderten Stellenbeschreibung.
mxpnz:
--- Zitat von: MaLa am 04.07.2025 10:24 ---Also meine Empfehlung:
Einforden der Auszahlung 9a
Offenlegung der Stellenbewertung
Verweigerung Zustimmung der geänderten Stellenbeschreibung.
--- End quote ---
Könnte man das in einem Schreiben zusammen verpacken?
Antrag auf Offenlegung der Stellenbewertung, bei vorliegen der Bewertung nach 9a Antrag auf Auszahlung der Differenz und Widerspruch der Änderung der Stellenbeschreibung?
Wenn die alte Bewertung nun aber aussagt, dass die Zuordnung nach EG8 korrekt ist, kann ich auch nicht der Streichung von Aufgaben widersprechen, korrekt?
MaLa:
Punkt 1 und 2 kann man zusammen machen
Einforderung der Auszahlung nach 9a oder Nachweis das die Stellenbewertung zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Wichtig auch Rückwirkend einfordern ab besetzung der Stelle.
Dann sollte das ja relativ schnell funktionieren, wenn die Bewertung eine 8 ergeben hat, nehmen sie dir damit schnell den Wind aus den Segeln.
Einer geänderten Stellenbeschreibung kannst du erst Widersprechen, sobald sie dir vorgelgt wird.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version