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Einstufung nach TVöD bei Wechsel vom Land zum Bund
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Thema: Einstufung nach TVöD bei Wechsel vom Land zum Bund (Read 910 times)
Eniournis78
Newbie
Beiträge: 1
Einstufung nach TVöD bei Wechsel vom Land zum Bund
«
am:
02.07.2025 05:57 »
ich überlege aktuell, vom Landesdienst (TV-L E10, Stufe 4) in den Bundesdienst zu wechseln.
Hat jemand Erfahrung, wie die Einstufung beim Bund erfolgt? Wird die bisherige Stufe übernommen oder muss ich mit einer niedrigeren Stufe rechnen?
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slice master
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Antw:Einstufung nach TVöD bei Wechsel vom Land zum Bund
«
Antwort #1 am:
02.07.2025 07:20 »
Kommt auf dein Verhandlungsgeschick und deine Wertigkeit für den neuen AG an.
Beim Bund kann man plus 2 Stufen verhandeln, wenn man es Wert ist.
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Beiträge: 1,289
Antw:Einstufung nach TVöD bei Wechsel vom Land zum Bund
«
Antwort #2 am:
02.07.2025 09:19 »
Kommt auch auf die einzelne Behörde an.
Bei uns würde vor dem Gespräch, für den Bereich EG10/11/12, die Stufe 4 als Grundlage für das Gespräch gesetzt werden.
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Antw:Einstufung nach TVöD bei Wechsel vom Land zum Bund
«
Antwort #3 am:
02.07.2025 09:41 »
Bei uns wird vor dem Gespräch festgestellt in welchem Rahmen der Bewerber eingestuft werden kann.
Stufe 4 als Grundlage zu setzen ist tariflich nicht möglich, wenn man keine förderliche Zeiten vorweisen kann.
Wir können idR nicht über oder außertariflich bezahlen.
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