Ich sehe schon, wie man das ganze umschiffen wird...auch wenn die grundsätzliche Idee aus Datenschutzgründen nachvollziehbar ist. Aber es gibt natürlich die Möglichkeit, die troubleshooting anspricht, man kann die Bewerbenden freundlich, aber bestimmt bitten, dass sie auch bei einer nicht automatischen Übermittlung dem Einblick zustimmen, man kann es auf den Einstellungsvorgang verschieben und dann hups, spricht aus völlig anderen Gründen doch etwas gegen eine Einstellung...
Mal schauen, was es in dem Umfeld für Klagen gibt, wenn das so umgesetzt wird
