Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV L E10/4 ab August 2026 E11/3?
Wabi Sabi:
Achtung: Lehrerthema!
Es gilt der TV EntgO-L mit seine Besonderheiten gegenüber dem TV-L.
So insbesondere bei Höhergruppierung infolge Hebung der besoldungsrechtlichen Ämter für Lehrkräfte.
Zu dieser Konstellation in NRW zum 1.8.2026 siehe:
https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/merkblatt_tarifbeschaeftigte_anpassung_lehrkraeftebesoldung_12_2022.pdf
Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn die Administratoren aufgrund dieser Besonderheiten ein eigenes Unterforum einrichten?
Wabi Sabi:
Für die Beantwortung der Ausgangsfrage ist im Übrigen von Bedeutung, ob der erwähnte Stufenaufstieg „ab August 2026“ auch tatsächlich mit Ablauf des 31.7.2026/zum 1.8.2026 oder erst später im Laufe des Augusts stattfindet bzw. stattfände (taggenaue Betrachtung bei Zusammenfallen von Stufenaufstieg und Höhergruppierung im selben Monat).
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