Guten Morgen in die Runde,
ich bin mir unsicher mit meiner Kündigungsfrist und möchte mich vorab einmal hier nach eventuellen Erfahrungswerten umhören, da ich ungern direkt in unserer Personalabteilung anfragen möchte.
Ich unterliege dem TV-L. Am 01.05.2021 bin ich in den Betrieb eingetreten und hatte von dort an bis zum 31.07.2024 ein befristetes Arbeitsverhältnis. Ab dem 01.08.2024 bin ich beim selben Arbeitgeber in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen. Ich würde gerne spätestens zum 31.07.2025 kündigen. Die Frage die sich für mich jetzt stellt ist die folgende:
Da der TV-L ja unterschiedliche Kündigungsfristen für befristete und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse vorsieht weiß ich nicht genau, welche Frist für mich gilt. Gilt für mich 1 Monat zum Monatsende (unbefristetes Arbeitsverhältnis und bis zu 1 Jahr Beschäftigungszeit) da ich ja aktuell noch nicht ein komplettes Jahr unbefristet angestellt bin ODER wird hier auch die Zeit aus dem befristeten Arbeitsverhältnis hinzugerechnet und trotzdem nach den Regelungen für unbefristete Arbeitsverhältnisse verfahren, sodass ich auf 6 Wochen zum Quartalsende kommen würde (unbefristetes Arbeitsverhältnis und mehr als 1 Jahr Beschäftigungszeit)?
Der Passus mit der Aufsummierung von Beschäftigungszeiten bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber ist mir bekannt, jedoch bin ich mir unsicher aufgrund des zuerst befristeten und später unbefristeten Vertrags.
Vorab vielen Dank für alle hilfreichen Rückmeldungen.
Beste Grüße und schönen Sonntag gewünscht!