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Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"

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Faunus:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.07.2025 22:54 ---Aber wegen nicht sB und fehlenden Ausbildung ist man dann eine EG niedriger eingruppiert.

--- End quote ---

sB in E10 fehlt der Ausbildungsschein genauso wie dem eine EG niedriger Eingruppierten - bei gleicher Tätigkeit.
Der Unterschied: ein Verwaltungsakt bzw. 2 beschriebene Seiten Papier!
Und: bei sB kann weiter "einfacher bis E12"  höhergruppiert werden. 

Jeuni:

--- Zitat von: link82 am 04.07.2025 08:29 ---Moin,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe vorher schon die Tätigkeiten ausgeführt die meine Kollegen auch ausführen, die die E12 erhalten.
Da sind studierte und Techniker mit der Qualifikation dabei. Deshalb hatte ich die Quali gemacht.

Dann muss ich wohl nochmal aktiv werden.

--- End quote ---

Nur mal rein informativ, für mich:
Wie ich das lese bist du staatl. geprüfter Techniker, richtig? Darf ich fragen welche Qualifikation du gemacht hast?

Faunus:
Was verstehst Du unter Qualifikation? Die nach dem ominösen Qualifikationsrahmen? Da sollen Bachelor und Techniker gleichgestellt sein. Wie immer das gemeint sein mag.

Aber wenn du schon von "staatl. gepr." Techniker schreibst, kennst Du die Voraussetzungen/Qualifiaktionen, oder?

MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 04.07.2025 09:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 03.07.2025 22:54 ---Aber wegen nicht sB und fehlenden Ausbildung ist man dann eine EG niedriger eingruppiert.

--- End quote ---

sB in E10 fehlt der Ausbildungsschein genauso wie dem eine EG niedriger Eingruppierten - bei gleicher Tätigkeit.
Der Unterschied: ein Verwaltungsakt bzw. 2 beschriebene Seiten Papier!
Und: bei sB kann weiter "einfacher bis E12"  höhergruppiert werden.

--- End quote ---
ein sB in eg10 braucht kein Ausbildungsschein, wenn er sB ist.

Wenn jemand - bei fehlender Voraussetzung in der Person - die 10er Tätigkeiten übertragen bekommt, er jedoch das tarifliche Merkmal sonstige Beschäftigter erfüllt, dann ist er in diesem Fall in der EG10 eingruppiert.

Und wenn er erst im Laufe der Zeit die Kriterien für den sB erfüllt, dann ist er erst 9b und dann mit Erfüllung 10

Wie man diese Magie erklärt, sei dahingestellt.

Jeuni:

--- Zitat von: Faunus am 04.07.2025 10:59 ---Was verstehst Du unter Qualifikation? Die nach dem ominösen Qualifikationsrahmen? Da sollen Bachelor und Techniker gleichgestellt sein. Wie immer das gemeint sein mag.

Aber wenn du schon von "staatl. gepr." Techniker schreibst, kennst Du die Voraussetzungen/Qualifikationen, oder?

--- End quote ---

Sind deine Fragen an mich gerichtet?  ::)

Link82 schreib, er hat eine Qualifikation gemacht und ist Techniker. Ich wollte wissen um welche "Qualifikation" es sich handelt und ob er staatl. geprüfter Techniker ist? Da "Techniker" auch ein normaler, technischer Angestellter sein kann, zumindest im Volksmund in unserer Einrichtung.

Und ja, zufällig habe ich mich vor längerer Zeit mit diesem ominösen Qualifikationsrahmen beschäftigt, da ich auch staatl. geprüfter Techniker bin und mich anschließend doch noch für ein Studium entschieden hab, da danach erst das für mich möglich wurde, was ich mir vorgestellt habe. Aufgabentechnisch sowie auch Gehaltstechnisch.

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