Hallo Kollegen,
ich bitte um Hilfe bzw. eure Einschätzung, da sich unser Persoanl quer stellt.
Ich bin in einer Kommune als KVD geringfügig angestellt. Laut Arbeitszeitkonto ist es bei mir so geregelt, dass ich durchgehend (Mo-So) arbeite, wobei Mo-Fr 0,43h anfallen und Sa-So 0,42h.
Nun habe ich an einem Feiertag 11 Stunden gearbeitet. Diese wurden mir mit 35% Zuschlag auf die tatsächlich geleistete Arbeit vergütet.
Meiner Meinung nach stehen mir jedoch 135% zu, da ich keinen entsprechenden Freizeitausgleich hatte. Zumindest ist im Zeitkonto bzw. in der Mitarbeitertabelle nichts davon zu sehen. An dem besagten Feiertag (war ein Donnerstag) wurden mir lediglich die zu erbringenden Sollstunden (0,43h) nicht abgezogen. Ansonsten geht es die folgenden Tage ganz normal weiter mit den zu erbringenden Sollstunden, ohne freie Tage gehabt zu haben.
Wie ist eure Meinung dazu?
Und wie würde ein Freizeitausgleich in meinem Fall aussehen? Ich kann mir schwer vorstellen, dass ich bei 11 Stunden Feiertagsarbeit nur einen Arbeitstag (0,43h) Ausgleich bekommen würde?
Ich bin für jede Meinung dankbar!
Grüße
Michi