Autor Thema: Zuschlag von 35% oder 135% bei Feiertagsarbeit? Bitte um Hilfe.  (Read 371 times)

Beardy91

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Hallo Kollegen,

ich bitte um Hilfe bzw. eure Einschätzung, da sich unser Persoanl quer stellt.

Ich bin in einer Kommune als KVD geringfügig angestellt. Laut Arbeitszeitkonto ist es bei mir so geregelt, dass ich durchgehend (Mo-So) arbeite, wobei Mo-Fr 0,43h anfallen und Sa-So 0,42h.

Nun habe ich an einem Feiertag 11 Stunden gearbeitet. Diese wurden mir mit 35% Zuschlag auf die tatsächlich geleistete Arbeit vergütet.

Meiner Meinung nach stehen mir jedoch 135% zu, da ich keinen entsprechenden Freizeitausgleich hatte. Zumindest ist im Zeitkonto bzw. in der Mitarbeitertabelle nichts davon zu sehen. An dem besagten Feiertag (war ein Donnerstag) wurden mir lediglich die zu erbringenden Sollstunden (0,43h) nicht abgezogen. Ansonsten geht es die folgenden Tage ganz normal weiter mit den zu erbringenden Sollstunden, ohne freie Tage gehabt zu haben.

Wie ist eure Meinung dazu?

Und wie würde ein Freizeitausgleich in meinem Fall aussehen? Ich kann mir schwer vorstellen, dass ich bei 11 Stunden Feiertagsarbeit nur einen Arbeitstag (0,43h) Ausgleich bekommen würde?

Ich bin für jede Meinung dankbar!

Grüße
Michi




TVOEDAnwender

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Hallo Kollegen,

ich bitte um Hilfe bzw. eure Einschätzung, da sich unser Persoanl quer stellt.

Ich bin in einer Kommune als KVD geringfügig angestellt. Laut Arbeitszeitkonto ist es bei mir so geregelt, dass ich durchgehend (Mo-So) arbeite, wobei Mo-Fr 0,43h anfallen und Sa-So 0,42h.

Nun habe ich an einem Feiertag 11 Stunden gearbeitet. Diese wurden mir mit 35% Zuschlag auf die tatsächlich geleistete Arbeit vergütet.

Meiner Meinung nach stehen mir jedoch 135% zu, da ich keinen entsprechenden Freizeitausgleich hatte. Zumindest ist im Zeitkonto bzw. in der Mitarbeitertabelle nichts davon zu sehen. An dem besagten Feiertag (war ein Donnerstag) wurden mir lediglich die zu erbringenden Sollstunden (0,43h) nicht abgezogen. Ansonsten geht es die folgenden Tage ganz normal weiter mit den zu erbringenden Sollstunden, ohne freie Tage gehabt zu haben.

Wie ist eure Meinung dazu?

Und wie würde ein Freizeitausgleich in meinem Fall aussehen? Ich kann mir schwer vorstellen, dass ich bei 11 Stunden Feiertagsarbeit nur einen Arbeitstag (0,43h) Ausgleich bekommen würde?

Ich bin für jede Meinung dankbar!

Grüße
Michi

Reduziert sich die Sollarbeitszeit in der Woche mit Feiertagen?

Beardy91

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Danke für die schnelle Antwort. Ich habe ein Screenshot angehängt. Es geht mir konkret um den 29.05.25.

TVOEDAnwender

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Wenn ich es richtig sehe, wird die Arbeitszeit von Dir auf 7 Tage verteilt - da könnte man erstmal grundsätzlich drüber diskutieren, ob dies richtig ist. Müsste man in den AV und ggfls. Dienstvereinbarung schauen. Der TVöD findet Anwendung?

Aber, wenn ich es richtig sehe, wird für den Feiertag die dann auf 7 Tage umgerechnete AZ (0,42 h) nicht in Soll gestellt bzw. dir wieder gutgeschrieben. Dadurch wird der Freizeitausgleich gewährleistet:

Zitat
Nach § 49 Abs. 2 Satz 3 TVöD-BT-K bleibt § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d TVöD unberührt. Danach erhält auch der nach § 49 Abs. 2 Satz 1 TVöD-BT-K im Schichtdienst eingesetzte Arbeitnehmer Feiertagszuschläge nur bei Feiertagsarbeit, nicht bei dienstplanmäßiger Freizeit. Die Höhe des Zuschlags richtet sich auch hier danach, ob ein Freizeitausgleich erfolgt. Der erhöhte Zuschlag fällt an, wenn der Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit entgegen der Regelung des § 49 Abs. 2 Satz 1 TVöD-BT-K nicht vermindert, sondern der Arbeitnehmer voll arbeiten muss. Im tariflichen "Normalfall" ergibt sich jedoch automatisch der Freizeitausgleich (Baßler in Bredemeier/Neffke/Cerff/Weizenegger TVöD/TV-L § 49 TVöD-BT-K Rn. 7; aA Dannenberg in Bepler/Böhle/Martin/Stöhr Stand März 2008 § 49 TVöD-BT-K Rn. 15). Eines Freizeitausgleichs nach § 49 Abs. 1 Satz 1 BT-K bedarf es jedenfalls nicht (Görg/Guth/Hamer/Pieper § 49 TVöD-BT-K Rn. 3; Dannenberg aaO Rn. 14) .

Beardy91

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Ja laut AV findet bei mir der TVöD Anwendung.Dienstvereinbarungen bzgl. Arbeitszeiten sind mir nicht bekannt.

Danke dir für Einschätzung.