Autor Thema: Ebike  (Read 2377 times)

Lotte

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Ebike
« am: 03.07.2025 22:46 »
Hallo zusammen, rechnet bei euch auch jemand mit PO/Kidicap ab und wenn ja wie ist denn das Business Bike in der Abrechnung dargestellt. Wird das Bike unten beim Nettonoch einmal abgezogen wenn der Arbeitgeber die Leasingrate bezahlt.

DiVO

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Antw:Ebike
« Antwort #1 am: 04.07.2025 13:55 »
Hallo zusammen, rechnet bei euch auch jemand mit PO/Kidicap ab und wenn ja wie ist denn das Business Bike in der Abrechnung dargestellt. Wird das Bike unten beim Nettonoch einmal abgezogen wenn der Arbeitgeber die Leasingrate bezahlt.

Es handelt sich um eine Bruttoentgeltwandlung. Diese wird in KIDICAP/PO auf dem Stammblatt und auf der Gehaltsmitteilung unglücklich abgebildet.
Du siehst auf dem Stammblatt erst das alle Bruttogehaltsbestandteile (zB Grundgehalt, VL, Zulagen), anschließend werden Steuern die SV-Beiträge abgezogen. Dann werden die Nettobezüge abgebildet. Und erst dann wird in der Darstellung die Bruttoengeltumwandlung abgezogen, was dann ganz unten zum Auszahlungsbetrag führt.

Lotte

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Antw:Ebike
« Antwort #2 am: 04.07.2025 15:42 »
Vielen lieben Dank für  deine Antwort. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, mindert die Leasingrate oben das Steuerbrutto weil es als Minusbetrag eingegeben wurde. Der Mitarbeiter sieht das oben im Brutto die Leasingrate abgezogèn wurde. Beim Nettobetrag unten wir die Rate nocheinmal zur Darstelllung abgezogen. Der Mitarbeiter denkt dann es wurde zweimal abgezogen. Was aber nicht der Fall ist.

VielUnterwegs

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Antw:Ebike
« Antwort #3 am: 08.07.2025 15:08 »
Es mindert auch Deine Rente und Dein ALG usw...lohnt sich quasi nicht.

DiVO

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Antw:Ebike
« Antwort #4 am: 09.07.2025 12:19 »
Vielen lieben Dank für  deine Antwort. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, mindert die Leasingrate oben das Steuerbrutto weil es als Minusbetrag eingegeben wurde. Der Mitarbeiter sieht das oben im Brutto die Leasingrate abgezogèn wurde. Beim Nettobetrag unten wir die Rate nocheinmal zur Darstelllung abgezogen. Der Mitarbeiter denkt dann es wurde zweimal abgezogen. Was aber nicht der Fall ist.

Genau. Die Darstellung ist hier etwas unglücklich gewählt, die ursprünglich für folgenden Fall konzipiert war:

Mitarbeiter macht eine Bruttoentgeltumwandlung für eine freiwillige Betriebliche Altersvorsorge über 200 Euro monatlich. Diese "200 Euro" werden unten abgezogen, sodass der Mitarbeiter sieht: "Ah, die 200 Euro wurden abgezogen und meinem BAV-Vertrag gutgeschrieben." Würde tatsächlich nur der "tatsächliche" Brutto-Betrag ausgewiesen, würde das zu ständigen Nachfragen führen.